AW: Aal im Koiteich
...was willst du jetzt??? Jede Edelfischart (selbst der banale Spiegelkarpfen) hat in Deutschland Mindestmaße, Fangmengenbegrenzungen und Schonzeiten. Das heißt doch noch lange nicht, das diese Fischart geschützt ist...
Geschützt war lange Zeit der Lachs, das Bachneunauge und einige andere Fischarten. Für die bestand dann auch ein ganzjähriges Fangverbot unabhängig von der Größe. Beim Aal war das nie der Fall!
Und wieso ich mir ins Bein schieße, wenn ich sage das ich auch der Meinung bin, das der Aal geschützt gehört, verschließt sich mir ebenfalls-das ist meine Meinung, hat aber mit der bestehenden Gesetzeslage überhaupt nix zu tun. In den meisten Bundesländern hat der Aal noch nicht mal eine zeitlich begrenzte Schonzeit-im Gegensatz zu Karpfen,
Hecht,
Zander und vielen anderen Edelfischen. Also erzähl nicht so einen Unsinn!