Sven Horstedt
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- 18. Juni 2010
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- 1 Stör 30-40cm
10 Silberkarpfen 10 cm
3 Koi 10-15cm
3Goldfische 10-15cm
Guten Morgen!
Hab zwischenzeitlich vom LRA die Info bekommen, dass ich bei dieser Größe eine Abgrabungsgenehmigung brauche. Hier in Bayern gibts auch dafür ein Gesetz, alles was größer wie 500 m² und/oder tiefer wie 2 Meter ist, fällt da rein.
Ich werd berichten wies mir gegangen ist.