die Gesetzteslage hat sich beim Kauf von Teichmuscheln scheinbar endlich verschärft

Knoblauchkröte

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HI,

heute bei meinem "Fischdealer" sah ich ein Hinweisschild "Verkauf von Teichmuscheln nur gegen Vorlage des Personalausweises"

auf die Frage was es damit auf sich hat bekam ich von dem netten, jungen Abteilungsleiter der Zooabteilung den Hinweis das Unio (Malermuscheln) und Anodonta (Schwanenmuscheln) seit diesem Verkaufsjahr der Buchführungspflicht unterliegen. Jeder Verkäufer und auch Käufer wäre nun verpflichtet den Nachweis der Herkunft, jeden Zu- (Kauf-/Vermehrung) und Abgang (z.B. Weitergabe mit Adresse oder Todesfall einer Muschel) schriftlich zu dokumentieren und jederzeit vorweisbar zu haben

MfG Frank
 
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Wie soll man das merken, das sie tot ist? Alle 3 Tage nach ihr tauchen und nach dem werten Befinden fragen?

Am besten regelt man sowas über den Preis.
Wer nicht wirklich will, der lässt dann die Finger davon.
Die sind viel zu billig...
VG Monika
 
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