Genehmigung für "Technikkammer"?

Sternie

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32457, Eisbergen, Porta Westfalica, Deutschland
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Christoph
Teichtiefe (cm)
190
Teichvol. (l)
25000
Besatz
1 Gold- und 1 Blauorfe +
??? Moderlieschen +
??? Goldfische / Shubunkins ?

und alles was von selbst gekommen ist *grins*

Da wo ??? angegeben ist, weiß ich die genaue Zahl leider nicht :(
Hallo,

nachdem es nächstes Wochenende bei uns endlich mit dem Teichbau losgehen soll (https://www.hobby-gartenteich.de/xf/threads/26763), bin ich mir plötzlich unsicher geworden, ob ich für die geplante "Technikkammer" eine Baugenehmigung brauche oder nicht.

Die Kammer wird folgende Maße haben: 4m breit, 5m lang und ca, 1,40 hoch.
Wir wollen dort die notwendige Technik sowie einige IBC-Tanks als Wasserspeicher (werden an den Teichüberlauf angeschlossen) unterbringen. Die ganze Kammer wird unterirdisch angelegt, die Oberkante zeimlich bündig mit dem normalen Bodenniveau abschließend. Darüber wird eine Terrasse gebaut.

Angelegt wird das alles in Porta Westfalica in NRW.

Weiß evtl. hier irgend jemand, ob wir da eine Baugenehmigung brauchen?

Herzliche Grüße

Christoph
 
AW: Genehmigung für "Technikkammer"?

Warum denkst du, daß man für eine Filterkammer eine Baugenehmigung braucht?
Wo ich mir aber sicher bin, daß man unter Umständen für einen Teich/Pool eine braucht. Handhabt jede Gemeinde anders, Stichwort Innen- und Außenbereich.

Baue deine Kammer und obendrauf eine Sitzecke. Fertig ist.
 
AW: Genehmigung für "Technikkammer"?

Warum denkst du, daß man für eine Filterkammer eine Baugenehmigung braucht?
Wo ich mir aber sicher bin, daß man unter Umständen für einen Teich/Pool eine braucht. Handhabt jede Gemeinde anders, Stichwort Innen- und Außenbereich.

Baue deine Kammer und obendrauf eine Sitzecke. Fertig ist.
Nun...ein Teich ist meist bis zu einem bestimmten Volumen genehmigungsfrei...
Er versiegelt nun gut 20m² Fläche zusätzlich ... das ist schon nicht wenig.
Die verschwindet unter einer Terrasse... die könnte natürlich auch so entstehen und zählt dann simpel zu versiegelter Fläche...man muss ja "keine schlafenden Hunde wecken" ;)

Aber alles was mit "Fundament" (also einer geschlossenen Bodenplatte) entsteht, das sollte man sehr genau beleuchten, ob es denn zulässig ist....

Baue eine eigene Gartenhütte mit gut 20qm Fläche und Bodenplatte und dir kann Ärger blühen...stelle an die gleiche Stelle eine Fertighütte gleicher Größe oder baue mit anderem Fundament, schon hat keiner mehr was dagegen.
 
AW: Genehmigung für "Technikkammer"?

So, inzwischen habe ich soviel herausgefunden, das Bauten mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 30m³ genehmigungsfrei sind. Vom Volumen her würe es also schon mal passen.

Wenn ich dann die Wände auf ein Streifenfundament setze und statt Beton-Bodenplatte den Boden mit Beton-Gehwegplatten auslege, sollte es in Hinsicht auf Genehmigungspflichtig also wahrscheinlich keine Probleme geben.

Da stellt sich dann nur für mich die Frage, ob die Betonplatten ausreichen, das Gewicht der IBC-Behälter zu tragen oder ob die mir irgendwann im wahrsten Sinne des Wortes im Boden versinken.
Der Untergrund besteht dort in dieser Tiefe aus relativ fest zusammengebackenem Sand, evtl. auch mit Lehmanteil. Als vor ein paar Jahren Abwasserleitungen erneuert wurden, hielten die Grabenwände ohne Abstützung, da rutschte nix nach.
Der Grundwasserspiegel liegt in mehr als 10m Tiefe.
 

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