lehrer70
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Hallo,
demnächst möchte ich ein Grundstück kaufen, dass einem Nachbarn gehört. Dort möchte ich einen ca. 250qm großen Fischteich bauen. Diese Größe ist wahrscheinlich genehmigungspflichtig (NRW) und ich frage mich, ob eine Teichbaugenehmigung verwehrt werden kann.
Würde mich sehr ärgern, wenn ein Teichbau nicht möglich sein sollte. Beim Bauamt nachzufragen halte ich eher für zwecklos, da mir das Grundstück noch nicht gehört und mündliche Aussagen seitens eines Sachbearbeiters keine Beweiskraft haben.
Habt ihr schon Erfahrungen bezüglich Baugenehmigungen gemacht? (Ich frage mich, wofür die gut sein soll)
Danke,
Mike
demnächst möchte ich ein Grundstück kaufen, dass einem Nachbarn gehört. Dort möchte ich einen ca. 250qm großen Fischteich bauen. Diese Größe ist wahrscheinlich genehmigungspflichtig (NRW) und ich frage mich, ob eine Teichbaugenehmigung verwehrt werden kann.
Würde mich sehr ärgern, wenn ein Teichbau nicht möglich sein sollte. Beim Bauamt nachzufragen halte ich eher für zwecklos, da mir das Grundstück noch nicht gehört und mündliche Aussagen seitens eines Sachbearbeiters keine Beweiskraft haben.
Habt ihr schon Erfahrungen bezüglich Baugenehmigungen gemacht? (Ich frage mich, wofür die gut sein soll)
Danke,
Mike