Nachbarn und Gartenteich

sagesse

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Hallo Wassermenschen,

Ich habe mal eine ganz andere Frage:

Muss ich eigentlich mit meinem 11qm Gartenteich (in Berlin) einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten?

Welche Verkehrssicherungspflicht besteht in einer kleinen Eigentumswohnungsanlage mit nicht mehr ganz kleinen Kindern? Das Grundstück selbst ist gut eingezäunt.

Ihr würdet mir sehr weiterhelfen

Gruß Doro
 
AW: Nachbarn und Gartenteich

Hi Doro,
in Bayern gilt ein Mindestabstand von 2,00m bis zur Grenze.
Aber: Vielleicht hast du einen lieben Nachbarn :p ?

Und: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Gruß, Uwe
 
AW: Nachbarn und Gartenteich

hi uwe
noch ne doofe frage.:?
wenn der teich 2m höher liegt...wird das auch als mindestabstand mit angerechnet?:kopfkratz
 
AW: Nachbarn und Gartenteich

Hallo Doro,

:wunder - die Antwort auf Deine Frage geht eigentlich stark in Richtung Rechtsauskunft, die darf Dir von uns Hobbykünstlern niemand geben, es sei den er/sie ist im richtigen Leben kompetent dafür. :box

Allerdings sollte man bei der örtlichen Baubehörde in der Lage sein, Deine Fragen zu beantworten.
 
AW: Nachbarn und Gartenteich

Die Frage wird Dir im Zweifelsfall (Schaden) nur ein Gericht beantworten können.
Die neuere Rechtssprechung ist dabei eher pro Teichbesitzer.
ABER... was nützt es Recht zu haben, wenn im Teich jemand (vielleicht ein Kind) zu Schaden gekommen ist ? Die Freude an dem Teich wäre wohl für immer getrübt !?
Also sollten wir alles tun, damit das nicht passiert !
Ich weiß, das das in der Praxis nicht immer leicht ist und 100 %ige Sicherheit gibt es eben nicht.
Wegen dem Grenzabstand ruf einfach mal beim Bauamt an, das kann rein theoretisch von Baugebiet zu Baugebiet anders geregelt sein. Bei der Gelegenheit frag gleich nach der Maximal erlaubten Tiefe.

Einfach mal hier posten was der Anruf ergeben hat.

Liebe Grüße
Wolf

P.S. dieses Posting stellt meine eigene Lebenserfahrung und keine Rechtsberatung dar. Meine Erfahrungen können natürlich auch falsch sein.
 

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