Wir leben in der Rheinebene in BW, der Grundwasserspiegel liegt im Mittel so 1,20 - 1,50m unterhalb der Grasnarbe. Gemäß Landesbauornung ist ein Abgraben bis 3 m Tiefe im Außenbereich bei einer Fläche von bis zu 300m2 genehmigungs frei. Weis jemand was dass für Wasserrechtliche zwänge mit sich bringt? Ist das freilegen von Grundwasser ohne Genehmigung erlaubt?
Wer kann mir helfen!
Gruß Altrhein