AW: Neuer Teich, Vermieter und überirdischer Teich
Hallo Rosenkranz,
ob Dein Vermieter das verbieten kann hängt sicher davon ab, was zur Gartennutzung im Mietvertrag steht.
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Hast Du ein ganzes Haus gemietet und machst etwas Rasen weg um dort einen Teich anzulegen, ist das schlimmste was Dir vermutlich passieren kann, das Du das beim Auszug rückbauen und wieder Rasen anlegen musst.
Aber wie gesagt, das hängt immer davon ab, was abgemacht ist.
Auch bei der oberirdischen Variante könnte ein Rückbau bei Auszug die mögliche Konsequenz sein.
Optisch kann ich mir ein so großes Becken oberirdisch kaum optisch schön vorstellen, und ich find gerade ein schön bepflanztes und gestaltetes Ufer macht doch einen Teich aus. Aber das ist natuerlich reine Geschmackssache. Teuer wird das natuerlich allemal, wenn Du oberirdisch baust, das muss ja auch statisch die ganze Wassermenge halten können.
Gib mal nähere Infos was zur Gartennutzung im Vertrag steht und ob das ein ganzes Haus oder nur ne Wohnung ist , die Du gemietet hast.
Gruß Wuzzel