Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

teichgrabertt

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88069
Teichtiefe (cm)
150cm
Teichvol. (l)
35000l
Besatz
keine
Hallo Teichfreunde,

mich möchte gerne wissen wie Ihr die Lage einschätzt.
Unser Grundstück ist komplett unzäunt
Der Teich liegt in der zur Staße abgewandten Seite. D.h. Straße - Haus - hinterer Gartenbereich mit Teich.

I **********************************
I I
I T eich I
I I
I H A U S I
I I
Ixxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx
Straße

Zwischen Grundstück und Straße befindet sich ein Mäuerchen (60cm hoch, 30cm breit)
Es ist also ganz eindeutig zu erkennen, daß es siich hierbei um eine Grundstücksgrenze handelt.
Trotzdem könnten Kinder diese Mauer überklettern. Das könnten sie aber auch wenn die Mauer höher wäre.

Muss das Gartentor immer mit Schlüssel abgeschlossen sein oder reicht es wenn es zu ist?

Wie ist das bei euch, Grüße, Michael
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hey Michael,

es spielt überhaupt keine Rolle ob das Tor nur zu oder verschlossen ist, die Umzäunung niedrig oder hoch ist.
Rechtl. gesehen, bist Du als Teichbesitzer verpflichtet, das Gewässer so zu schützen, dass niemand hineinfallen und Schaden nehmen kann.
Dazu spielt es keine Rolle, ob derjenige das Grundstück zu Recht (Besuch,Postbote etc.) oder eben Widerrechtlich (Dieb, über die Mauer gekletterte Kinder etc.) betreten hat.
Da unterscheidet die Rechtsprechung leider nicht.

Der Teich muß eben gesichert sein (Schluß aus Basta).

Mein Teich ist es auch nicht ... aber wenn jemand rein fällt (egal ob Kind oder Einbrecher) bin ich dran.

Mandy
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Moin Michael.

So wie du die Lage deines Grundstücks beschreibst ist der Teich von der Strasse nicht zu sehen. Es entsteht also kein erhöhter Reiz für Kinder an den Teich zu gelangen. Die von dir angesprochene Tür MUß abgeschlossen sein, da Kinder nicht unterscheiden ob sie eingeladen (willkommen) sind oder nicht.
Die dt. Rechtssprechung unterscheidet sehr wohl und du bist nicht in jedem Fall der Buhmann.
Kleiner Auszug:
Diese Informationen wurden sorgfältig von der Redaktion unter Mitwirkung der Kanzlei Prof. Schweizer zusammengestellt.
Absolute Sicherheit kann niemals gewährleistet werden. Deshalb ist zu beachten: Bei Kindern kann ab einem bestimmten Alter (ca. 4 Jahre) erwartet werden, dass sie wissen, dass Grundstücksgrenzen zu respektieren sind und diese unbefugt nicht überschritten werden dürfen. Der Grundstücksbesitzer darf also zunächst einmal
davon ausgehen, dass seine Grundstücksgrenzen von Kindern respektiert werden und sie trotz der Anziehungskraft nicht versuchen, den Gartenteich zu erreichen.Voraussetzung dafür ist aber, dass die Grundstücksgrenzen für das Kind auch als solche klar und deutlich erkennbar sind.
Dazu ist nicht zwingend ein unüberwindbarer Zaun nötig. Auch Hecken, Bäume,Sträucher, kleine Mauern und Blumenbeete sind geeignet, die Grundstücksgrenzen zu markieren. Für das Kind muss erkennbar sein, dass hier das Grundstück des Nachbarn beginnt, das es ohne Erlaubnis nicht betreten darf.
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Das Thema hatten wir ja hier schon öfter,
und niemand wird dazu eine allgemeinverbindliche Antwort geben.

Für die Juristen reicht es vermutlich aus, wenn Du für ortsübliche Sicherheitsmaßnahmen gesorgt hast um
den Teich zu schützen.
Da bleibt dann aber auch noch der moralische Aspekt, wohl keiner wird Freude an einem Teich haben an dem ein schreckliches Unglück passiert ist.

Das ganze Leben ist allerdings ein Risiko, einen hundertprozentigen Schutz wird es nie geben.
Was (für Kinder) verboten ist, reizt besonders. Unsere Nachbarskinder sind so erzogen, das Sie durchaus in den Garten dürfen und am Pool planschen aber immer vorher fragen und dann sind die Eltern, oder wir dabei.

Neben Deiner Verkehrssicherungspflicht haben Eltern auch die Aufsichtspflicht.
Wenn bei Dir öfter Kinder übers Grundstück stromern, ist vielleicht ein abgeschlossenes Tor von Vorteil.

Gruß
Wuzzel
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hallo []:)[/url],
wir haben noch keinen Teich, überlegen aber schon länger uns einen Schwimmteich in den Garten zu bauen!
Ich mach mir jedoch auch sorgen, um die Sicherheit!
Wir wohnen in einer großen Siedlung und direkt neben unserem Grundstück befindet sich der Spielplatz... Ich habe einfach Angst den Teich nicht genug sichern zu können. Kinder sind schließlich nicht dumm... und ich kann ja auch kein Elektrozaun um unser Grundstück legen.
Hat jemand vll die gleichen Ängste und Sorgen oder einen guten Ratschlag?
Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hallo Mandy, Hallo Michael,

ist es den nicht so, dass das gesamt Grundstück eingezäunt ist und damit auch der Teich?

Ich habe zusätzlich einen Zaun um den Teich. Aber meine Tochter schafft sicher es früher oder später drüberzuklettern.

Als ausreichend gesichert würde ich meinen Teich bezeichnen.

Bei Michael ist einfach der Zaun etwas größer und bei eingeladenen Gästen muß er halt aufpassen.

Somit würde ich den Gartenzaun auch als Teichsicherung bezeichnen, da es ja egal ist, ob der Einbrecher über den Gartenzaun klettert oder über den Teichzaun.

Ich weiß das nicht 100%, aber für mein Verständnis ist die Teichsicherung nur etwas grüößer.

Das Tor müßte sicher zu sein, damit die Teichsicherung wirklungsvoll den Teich sichert.

Grüße

Thomas
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Nabend Euch allen !
Hab hierzu mal geg.....lt !
http://www.wunschkinder.net/forum/read/35/3114769
Hier gibt es Noch genügend Gerichtsurteile zum Nachlesen ! Da es hier aber so viele Urteile gibt, würd ich denken ,dass es ein heikles Thema ist und es wohl keine 100%Rechtssprechung hier für geben wird !
LG Andre
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hatte mich damals auch informtiert und mir wurde gesagt, dass es ausreicht den Teich deutlich vom Umliegenden Gelände, was bei dir gegeben wäre, abzugrenzen.
Sollte sich jemand der NICHT befugt ist auf das Gelände begeben und man nicht mit dieser Betretung rechenen kann liegt die Verantwortung beim Betreter!
Kann man aber damit rechnen müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden.
Sind Kinder etc. auf dem Grundstück müssen diese Beaufsichtigt werden...
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hallo zusammen,

1) man muß mit allem rechnen
2) 100%tige Sicherheit gibt es nie
3) Frag drei Anwälte und du wirst 5 Meinungen hören(...und ähnlich ist es bei Richtern).

Ich würde alles tun, um MEIN Gewissen zu beruhigen.

petra
 
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

Hallo,

also ich sehe das ähnlich wie Petra.

Mir hat ein Anwalt mal in einer anderen Sache sinngemäß gesagt:

"Vor Gericht ist es wie in der Seefahrt - wenn du mal dabei bist dann ist nichts mehr sicher und du bis in Gottes Hand"

Soll heißen: im Falle eines Falles kommt es nur darauf an welche Ansicht der Richter in dieser Sache vertritt. Wenn er selbst Teichbesitzer ist und sich daher schon mit der Problematik (Unmöglichkeit einer totalen Absicherung) beschäftigt hat hast du ggf. gute Karten:smoki - wenn er sich schon öfter über den "Lärm" am Teich des Nachbarn geärgert hat:mad: wohl eher nicht.

Mach deinen Teich so sicher, dass du ein gutes Gefühl dabei hast und hoffe, dass der "Ernstfall" nie eintrifft:beten:beten:beten. Mehr bleibt auch allen anderen hier nicht.

Gruß
Manfred
 

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