AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte
Moin Michael.
So wie du die Lage deines Grundstücks beschreibst ist der Teich von der Strasse nicht zu sehen. Es entsteht also kein erhöhter Reiz für Kinder an den Teich zu gelangen. Die von dir angesprochene Tür MUß abgeschlossen sein, da Kinder nicht unterscheiden ob sie eingeladen (willkommen) sind oder nicht.
Die dt. Rechtssprechung unterscheidet sehr wohl und du bist nicht in jedem Fall der Buhmann.
Kleiner Auszug:
Diese Informationen wurden sorgfältig von der Redaktion unter Mitwirkung der Kanzlei Prof. Schweizer zusammengestellt.
Absolute Sicherheit kann niemals gewährleistet werden. Deshalb ist zu beachten: Bei Kindern kann ab einem bestimmten Alter (ca. 4 Jahre) erwartet werden, dass sie wissen, dass Grundstücksgrenzen zu respektieren sind und diese unbefugt nicht überschritten werden dürfen. Der Grundstücksbesitzer darf also zunächst einmal
davon ausgehen, dass seine Grundstücksgrenzen von Kindern respektiert werden und sie trotz der Anziehungskraft nicht versuchen, den Gartenteich zu erreichen.Voraussetzung dafür ist aber, dass die Grundstücksgrenzen für das Kind auch als solche klar und deutlich erkennbar sind.
Dazu ist nicht zwingend ein unüberwindbarer Zaun nötig. Auch Hecken, Bäume,Sträucher, kleine Mauern und Blumenbeete sind geeignet, die Grundstücksgrenzen zu markieren. Für das Kind muss erkennbar sein, dass hier das Grundstück des Nachbarn beginnt, das es ohne Erlaubnis nicht betreten darf.