rechtliche Grundlagen?

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rechtliche Grundlagen

Hi,

ich bitte um Eure Hilfe. Wir haben uns vor ca. zwei Wochen einen kleinen Gartenteich angelegt und jetzt Ärger deswegen mit den Nachbarn. Nicht wegen des Teiches als solchen, sondern wegen der Filterpumpe bzw. des kleinen "Springbrunnens". Wir finden gerade dieses leise Wassergeplätscher schön und lassen die Pumpe auch nicht den ganzen Tag laufen (nachts schon mal gar nicht). Kennt sich irgendjemand aus, wie dahingehend die Rechtsgrundlagen sind? Kann der Nachbar gerichtliche Schritte dagegen einleiten, bzw. würde er damit Recht bekommen? Ich bin für jede Antwort dankbar.

Gruß
Simone
 
Rechtliche Schritte einleiten kann er ganz bestimmt.

Recht bekommt aber keiner;
es wird -wenn überhaupt- ein Urteil gesprochen :D
Und wie das aussieht, kann man selten vorhersagen!

Habt ihr es schon mit einer 'gütliche Einigung' versucht?
Einfach mal gefragt, ob man sich auf feste Laufzeiten/Ruhezeiten einigen kann. [Das dürfte übrigens wahrscheinlich auch bei einem Urteil so rauskommen].
Ist sicher der bessere Weg, als die Gerichte bemühen (würde wenn überhaupt einen Schiedsmann einschalten).
 
hallo,
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein wasserspiel solchen lärm macht. meiner meinung nach müssen gewisse dezibel eingehalten werden (dabei werden meist rasenmäher/-trimmer gemeint). so laut ist euer wasserspiel doch wohl nicht? wenn dem so ist, kann er meckern solange er will...
selbst froschgequake, welches wesentlich lauter ist als ein wasserspiel, muss akzeptiert werden.
ich glaube nicht, dass sich ein richter auf eine solche klage einlassen würde, aber man weiss ja nie...
 
Hallo Simone,

habe mich letztes Jahr auch mit dem Thema auseinandergesetzt.

Es gibt für jedes Bundesland - wenn ich mich richtig erinnere - bitte selbst informieren - Lärmpegel, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Unterscheiden sich ja nach Wohnlage (in Orten, außerhalb von Orten, tagsüber, nachts etc.)

Damit Du weißt, nach was Du suchen mußt - schau mal hier rein:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_18/__2.html

Nur - Rechte bringen da ja nicht viel. Ich weiß ja nicht, wie Ihr Euch mit den Nachbarn versteht - toll wäre natürlich, wenn ihr Euch irgendwie einigen könntet. Gemeinsamer Grillabend am Teich mit Plätscher-Plätscher? Ansonsten messen lassen und "nachweisen", dass das nicht lauter ist wie erlaubt.

Good luck!

Edit: Da hab ich grad auch noch was gesehen:

dezibel.gif
 
Es geht in der Tat um die noch zulässigen Lärmemissionen in dB(A). Wenn es sich wirklich nur um einen "kleinen Teich" mit einem "kleinen Springbrunnen" (was da noch "klein" ist, wird oft sehr sublektiv eingeschätzt) geht, sind die Chancen, dass Du in einem Rechtsstreit gewinnen würdest, sehr gut. Allerdings kann man nie ganz sicher sein - auf einmal kommen die noch auf die Idee, Frequenz, Regelmässigkeit und besondere Verhältnisse einzubeziehen. Eine gütliche Einigung ist deshalb immer eine Anstrengung wert. Ausserdem neigen solche Querelen dazu, sich auf das gesamte Nachbarschaftsverhältnis auszudehnen - einschliesslich aller Sachen, die damit gar nichts zu tun haben. Und wer macht seinen Nachbarn gegenüber nicht schon mal einen Fehler ?

Beste Grüsse
Stefan
 
re

und wenn aber man ne schwache Blase hat..... :D
und einen sowieso die Fliege an der Wand stört.... ?

ich träume immer von Kanada oder Australien
wenn ich an meine Nachbarn
denke.
so ein oder zwei Tagesmärsche wäre o.k.

(ich wohne in einem Reihenhaus)


und bin rechtschutzversichert !
 

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