AW: rechtslage beim betrieb eines wasserfalls
eben !
Grundsätzlich wird jedes unerwünschte laute Geräusch als Lärm bezeichnet.
ein
unerwünschtes Geräusch kann eben auch sein , wenn es von einem mehr oder weniger "ungeliebten Verursacher" kommt egal wie es dann in den rechtlichen Rahmen passt....
d.h. man sollte selbst sehen das nix nach außen emitiert
was dann Irgendeiner dem Du mal auf die Füße getreten bist ...
oder möglicherweise in Zukunft auf die Füße treten wirst...
oder Einer sonst wie geartete Aversion entwickeln könnte
gegen Dich in irgendeiner Form verwenden könnte
ich hab 15 Jahre in einem Reihenhaus gewohnt und dort meinen Teich gehabt
ich weiß wovon ich spreche
mein Spaltsieb war gedämmt , mit "Tropfkörpern" bestückt
und mit Zeituhr gesteuert.
selbst der normale Filterrücklauf wurde nachst schon als störend
empfunden
mfG