AW: Schlange im Teich - Gefahr für die Goldfische?
Hi Petra,
fact ist halt das alle
Störe dem Washingtoner Artenschutz unterliegen und dewegen der Nachweispflicht der Herkunft unterliegen wenn man sich welche zulegt
. - ein normaler Kassenbon des Ladens reicht da nicht (auch die "artgerechte" Haltung ist beim Erwerb solchen Tieren /Pflanzen Pflicht - also nix mit 1m Waxdick im 3-4m Tümpel
. halten, da ist untersagt). Wer sich welche zulegt sollte jedenfalls beim "Fachhändler" nachfragen. Hier in der Zooabteilung vom O.. ist bei sehr vielen Tieren schon ein Hinweis auf den Terrarien/Aquarien/Käfigen zu finden das die Tiere nur mit entsprechenden Papieren abgegeben werden dürfen (z.B Chamaeleons, div. Skorpione/Vogelspinnen, verschiedene Lurche, Landschildkröten, Fische wie z.B Arowanas, Papageien ect.).
Selbst für meine Chinesischen Rotbauchunken bekam ich letztes Jahr eine Art "Paß" den ich aufbewahren muß solange die Tiere vorhanden sind (die sind wegen möglicher Faunenverfälschung unter Naturschutz gestellt worden, sind aber nicht meldepflichtig wie z.B Chamaeleons oder Pfeilgiftfrösche) Da wurde die Anzahl der erworbenen Tiere, das Geschlecht (wenn feststellbar)
, der Händler der sie Verkauft hat (mit Ladenname/Adresse Verkäufername und Firmenstempel) und Geburtsort der Tiere (Züchter ect.) aufgeführt
MfG Frank