QuelleDie Ringelnatter steht auf diversen Roten Listen gefährdeter Tierarten und ist durch Naturschutzgesetze und Verordnungen geschützt. Sie darf weder verfolgt noch belästigt werden. Da sie, wie oben beschrieben, harmlos ist, sollte man sich eher freuen, wenn man ein solches Tier zu Gesicht bekommt. Wer eine Schlange jedoch fängt, sie verletzt oder tötet, handelt grob gesetzeswidrig.