AW: Schwimmteich genehmigungspflichtig?
Hallo Dr. ...
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Theoretisch kann es fuer Dein Baugebiet dazu noch Sonderregelungen geben , die in einem Bebauungsplan für das Gebiet festgelegt worden sind.
Als Aussenbereich gilt im Baurecht jedes Grundstück, was nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Das könnte also z.B. ein freistehender alter Resthof sein oder ähnliches.
Um auf Nummer sicher zu gehen schildere kurz dem Bauamt was Du vor hast und frag, welche Genehmigungen Du dafür brauchst , oder ob Du das so machst. Vermutlich brauchst Du keine, aber es kann ja bekanntlich der frömmste nicht in Frieden Leben , wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.
Gerade bei dem Inverstitionsvolumen bist Du dann auf Nummer sicher.
Eventuell gibt es zusätzölich zu den erlaubten kubik auch noch eine maximal erlaubte Tiefe oder einen Grenzabstand einzuhalten, auch hierzu gibt Dir das Bauamt Auskunft.
Besser vorher fragen als später in die Röhre schauen.
Viele Grüße
Wuzzel