Schwimmteich genehmigungspflichtig?

AW: Schwimmteich genehmigungspflichtig?

Ja die lieben Nachbarn, also zur Sicherheit einfach unter der Grenze bleiben, dann kann nichts beanstandet werden!
 
AW: Schwimmteich genehmigungspflichtig?

Hallo Jürgen,
meine Interpretation wäre die folgende:
ein "Schwimm-Wasserbecken" bis 100 m³ ist genehmigungsfrei. Für Außenanlagen ist der Luftraum für eine eventuelle Überdachung mit hinzu zu rechnen (!), also darf ein überdachter Pool inklusive (überdachten) Luftraum max. 100 m³ haben. Bei Schwimmbecken in Wohnräumen scheint das nicht zu gelten (vermutlich auch solche Halb- und Halbvarianten).
Das ist wie gesagt eine Interpretation. Das richtige Wissen hierzu haben einige Leute in der Behörde, die Gemeinde und irgendein Sachbearbeiter im ungünstigen Falle halt nicht (siehe die vorangegangenen postings :D). Ein Telefonanruf an der richtigen Stelle und ein schneller Kugelschreiber können viel Papier sparen... ;).
 

Benutzer, die dieses Thema gerade betrachten

Zurück
Oben Unten