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Umsetzung Stör und Transport

Hi Herdsch,

und, hat der Wildfangstörbesitzer ne amtliche Genehmigung für das Abgabetier?

MfG Frank
 
Hallo!
Zu diesen Thema kann ich au etwas "Senf" ablassen.
Ich habe mal einen Koi von Fürstenberg nach Brandenburg(Stadt) überführt, das waren gut zwei Stunden Autofahrt mit Kaffee-Pause.
Ich hatte eine 90l Tuppe im Kofferraum mit einer Plane abgedeckt und solch ein Fahrradgummi drum.
Der Wasserstand in der Tuppe war etwas über den Fischrücken, er sollte mit seinen Flossenschlägen selbst für den Sauerstoffeintrag sorgen.
Hatte hervorragend geklappt.
Die zweite Alternative war ein Kompressor den man am Zigarrettenanzünder anschließen konnte, in Verbindung mit einen Lüfterstein.

Gruß Ron!
 
Hallo,
ich muß jetzt mal ein bißchen dusselig fragen, wenn ich also einen Stör angele, darf ich ihn schlachten, und in die Pfanne
hauen ??
Wenn ich ihn aber am Leben lasse, brauche ich einen Nachweis, woher er ist ???
 
Reaktionen: Eve
Da er wohl zu den gefährdeten Arten zählt darf er bestimmt auch nicht gefangen und gegessen werde, aber wo kein Kläger, da kein Richter oder so ähnlich.

LG René
 
Haha Jaaa aber da er unter diesem Artenschutz steht, will ich doch mal nachfragen und damit alles seine Richtigkeit hat
 

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