AW: Unser Teich im Kleingarten
Hi Jo,
Man weiß es nicht...
- Bei uns gibt es Gartenbegehungen. Da wird auch der schönste Garten gewählt...
- Was nicht nach Vorschrift ist muß der Besitzer auf eigene Kosten zurückbauen, spätestens wenn er den Garten abgeben will. (Der Bestandsschutz wird dann aufgehoben.)
Bei 1000 m² ist es aber die Frage:
Drittelteilung 1 drittel Bebaut/ 1 drittel Freizeit/ 1 drittel Zier und Nutzgarten
- Da da vermutlich kein 333m² Haus draufsteht könnte man es evtl. der Bebauung zuordnen?
Grüße
Thomas