AW: Wie tief darf ich meinen Teich bauen?
Hallo,
da die maximal zu flutende Fläche nun mit 300m² in jener Gemeinde geklärt ist und nun noch die Frage nach eben erlaubter Tiefe offen bleibt mal einen Denkansatz diesbezüglich.
Soweit ich weiß gilt für Schachtarbeiten, tiefer als 30cm Genehmigungspflicht. Das nennt sich hier in Thüringen Schachtschein.
Das ganze soll verhindern das man evtl. Stromleitungen, Gas, Wasser oder Abwasserleitungen und sonstiges Kabelgedöns aus dem Erdboden reißt.
Ist also weniger dafür gedacht dem Großraum Aquarianer vorzuschreiben ob er bauen darf oder nicht, sondern eher dafür zu sorgen keine bösen Überaschungen zu bekommen. Sollte so laufen das man das beantragt mit der Tiefe in die man vorstoßen will, Bau- und Grundbuchamt schauen nach ob es irgendwelche bedenklichen Sachen auf dem Weg zur Wunschtiefe gibt und sagt dann bis zu der Tiefe ok, oder halt nicht.
NIcht ganz unsinnig wenn man bedenkt was da so alles im Erdreich verborgen liegt, wenn man sich sicher ist das es da nichts böses gibt kann man ja drauf los schachten. Bitte nur zu bedenken das eben jener Schachtschein auch Haftungsfreiheit bedeutet, falls da doch eine Leitung oder ähnliches sein sollte und bei gerade Baggerarbeiten macht man schnell mal was mit dem Erdreichverwachsenes kaputt, was man ohen Schein selber zahlt.
Aber nur zum drüber nachdenken, wir haben vor 10 Jahren ein Haus in den eigenen Garten gebaut und dabei eine Abwasserleitung gefunden die nirgends eingetragen war und von der nicht einmal der Abwasserverband etwas wußte. Sie war aber unterm Strich so wichtig das sich der Hausbau zwecks Umlegung um ein halbes Jahr verzögerte und 25.000DM teurer wurde.
Drum prüfe wer tief gräbt, auf was er stoßen könnte.
Ansonsten freudiges vorstoßen in ungeahnte tiefen