Christine
Mod-Team
- Dabei seit
- 14. Mai 2007
- Beiträge
- 11.577
- Ort
- 23***
- Teichtiefe (cm)
- 110
- Teichvol. (l)
- 3500
- Besatz
- Elritzen, Goldelritzen (gelb u. natur), Moderlieschen, Teichmolche, div. Frösche, div. Schneckenarten
...nicht in Gewässer eingesetzt werden die dem Fischereirecht unterliegen...
Hallo Regine,
bei aller Liebe, aber das wird ja immer schlimmer. Man kann doch nicht einfach Fische in der Gegend verteilen, nur weil man meint, ein Tümpel wird nicht fischereitechnisch bewirtschaftet. Ich finde Dein Verhalten ausgesprochen fahrlässig. Das Ergebnis von solchen halbgaren Vermutungen sind dann Goldfische in Amphibienbiotopen.
es handelt sich um kleine schwarze Fische und ganz viele Rotfedern (sagte ein Freund, dass die so heißen..)
Die vorher zitierte Aussage war doch eindeutig:Hallo Stefan,
Soweit ich das lese ist die Rückführung einheimischer Arten die eingetragen wurden oder aus Wildfang stammen nicht unbedingt verboten, sofern die Fische nicht krank sind, nicht in Gewässer eingesetzt werden die dem Fischereirecht unterliegen und sicher eine einheimische Art darstellen. Zugekaufte Fische dürfen natürlich nicht ausgesetzt werden. Eine Genehmigung der Naturschutzbehörde für das Aussetzen ist nicht erforderlich wenn es sich um eine Rückführung in das natürliche Verbreitungsgebiet handelt.
Wie liest du denn diese Aussage? Es werden vier Gesetzgebungsbereiche genannt. Für den Fall Gartenteich => freie Wasserlandschaft. Und aus mindestens einem Bereich ergibt sich gemäß dieser Aussage der Landesbehörde auf jeden Fall ein Verbot.Auf jeden Fall ist das Aussetzen von Fischen und anderen zugekauften Tiere aus dem Gartenteich in die freie Wasserlandschaft nicht gestattet und stellt ein Verstoß gegen die Fischereigesetzgebung, die Naturschutzgesetzgebung, das Tierschutzgesetz und / oder die Tierseuchengesetzgebung dar.
Die von dir genannten Gewässer, die nicht bewirtschaftet werden, dürften der Naturschutzgesetzgebung unterliegen. Eventuell sogar als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete?bei uns gibt es Gewässer die nicht für den Fischfang genutzt werden - zum Beispiel unser Mühlenteich mit diversen dahinter liegenden Biotopteichen. Ich denke davon gibt es mehr als man glaubt. Nicht jedes Gewässer wird bewirtschaftet.
Nachtrag: es fallen mir gerade spontan noch diverse Moorteiche ein, Parkgewässer und Naturteiche die nicht fischwirtschaftlich genutzt werden.
Siehe oben. Es gibt in Niedersachsen laut Niedersächischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vier teils große Gesetzesbereiche mit vielen Gesetzen und Verordnungen. Weitere Beispiele siehe hier:Es ist niemandem damit gedient dass eine Gesetzeslage behauptet wird die es so gar nicht gibt.
Grüße, StefanNach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG § 44) und dem Niedersächsischen Fischereigesetz ist es verboten, Fische in der freien Landschaft auszusetzen (oder umzusetzen). Der Besatz mit Fischen ist nur den Fischereiberechtigten gestattet.
Wer gegen diese Bestimmungen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 64 NNatG). Diese kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 € und in besonderen Fällen bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 65 NNatG).
Grundsätzlich ist es verboten, standortfremde, nicht einheimische Arten auszusetzen, vgl. "Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung), vom 6. Juli 1989". Zu diesen fremdländischen Arten gehören z.B. die verschiedenen Formen des Goldfisches Carassius spec., die Kois Carpio spec., der Blaubandbärbling Pseudorasbora parva, der Graskarpfen Ctenopharingodon idella, der Silberkarpfen Hypophtalmichthys molitrix, der Marmorkarpfen Aristichthys nobilis, der Sonnenbarsch Lepomis gibbosus und auch die verschiedenen Fluss-Krebsarten. Allerdings ist den Fischereiberechtigten das Einbringen des nordamerikanischen Flusskrebses Orconectes limosus in Gewässern ohne Vorkommen des deutschen Flußkrebses / Edelkrebses Astacus astacus erlaubt.
Ein Denkanstoß für Dich: in allen möglichen Bächen und Flüssen werden von Angelvereinen laufend Fische ausgesetzt, das ist absolut nicht ungewöhnlich und schadet dem Gewässer offensichtlich nicht, wenn es sich um eine dort ohnehin lebende Art handelt. Allein hier in unseren einheimischen Bach werden von Anglern jedes Jahr hunderte Bachforellen gesetzt.