Kindersicherheit am Gartenteich

Frank

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Hallo an alle Teichbesitzer und – bauer,

in Zusammenarbeit mit Kwoddel, möchte ich einmal folgende Frage stellen:

Viele von euch, die einen Teich besitzen oder noch einen bauen möchten, haben bestimmt auch „kleine“ Kinder zu Hause.
Aber nicht nur die Kinder zu Hause, sondern auch die in der Nachbarschaft, oder einfach nur spielende Kinder auf der Straße sind in diesem Thema gemeint.

Kwoddel und ich möchten nun gerne von euch wissen, wie ihr es mit dem Thema Sicherheit im und am Teich habt:

Ist euer Grundstück unzugänglich für Fremde?
Habt ihr einen Zaun um eueren Teich platziert?
Sind die verschiedenen Uferzonen so flach gehalten, das ihr vom Grund des Teiches problemlos wieder raus kommen könnt?
Und sonstige Sicherheitsrelevanten Dinge rund um den Gartenteich.

Auch wäre es schön, wenn sich hier jemand meldet, der sich gesetzesmäßig schon mal mit dem Thema „Sicherheit am Gartenteich“ befasst hat.

Wir denken, das es ein Punkt ist, der bei der Planung eines Gartenteiches nicht einfach außer Acht gelassen werden darf.

Hoffentlich findet eine rege Beteiligung statt. Gefragt sind auch die User, die sonst „nur“ mitlesen, denn hier kann wirklich jeder,
auch diejenigen, die von Filtertechnik o. ä. meinen, sie hätten keine Ahnung, seinen Beitrag dazu leisten, das unsere Teiche „Kindersicher“ werden.

Also, ran an die Tastatur, denn wer lesen kann, der kann auch schreiben.
 
Hallo frschl,

ich meine, daß das ein ganz wichtiges Thema ist. Jeder Teichbesitzer hat seinen Teich per Gesetz so abzusichern, daß dieser keine Gefahr darstellt.

Entweder muß das Grundstück gegen Betreten durch Unbefugte gesichert werden oder der Teich selbst muß gesichert sein.

Speziell, wenn man selbst Kinder hat, oder Besuch mit Kindern empfängt muss man sich etwas einfallen lassen denn man kann die Kleinen nicht immer im Auge behalten. Gerade ein Teich zieht die Kinder an wie ein Magnet und ehe man sich versieht, ist es passiert.

Als meine Kinder noch klein waren habe ich selbstverständlich einen Zaun um den ganzen Teich gezogen. Darüberhinaus waren die Kinder nie ohne Aufsicht im Garten, denn so ein Zaun verführt ja auch zum klettern.

Um ganz sicher zu gehen, sollte man ein Gitter kurz unterhalb der Wasseroberfläche anbringen. Ist natürlich ein riesen Aufwand aber das sollten die Kleinen einem Wert sein.
 

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Hallo, zusammen!

Ich selbst habe keine Kinder und es kommen auch kaum Bekannte mit Kindern zu uns.

Unser Grundstück ist für Fremde unzugänglich, es sei denn, jemand versucht, über den Zaun (ca. 1,80 m) zu klettern oder sonst müßte eine Leiter zu Hilfe genommen werden... Vorsicht: Einbrecher :schreck
Ansonsten kann niemand so ohne weiteres in den Garten. 8)

Wenn mal Kinder hier sind, müssen wir halt aufpassen, eine extra Kindersicherung hat unser Teich nicht.

Die Uferzonen in unserem Teich sind auch nicht so flach angelegt, daß man problemlos wieder vom Grund hinauskommt - da muß man schon einige Meter "waten". Es ist aber auch den genannten Umständen entsprechend eben kein Kindersicherer Teich...

Ansonsten finde ich eine Teichsicherung aber schon wichtig, man denke nur an den Sohn von Ursula Karven. Es kann so schnell etwas passieren... :cry:
 
Hallo zusammen,

ein sehr gutes und wichtiges Thema!

Wir haben unser Grundstück eingezäunt, dh. hinterer Teil 1,80 m hoher Lamellenzaun.
Links und rechts zum Nachbarn besteht ein Maschendraht bzw. Holzzaun 0,80 m hoch.

Also ist der Garten und somit der Teich abgesichert.

Allerdings stellt sich mir die Frage, was ist wenn ein Kind über den "kleinen" Zaun klettert?
Wie hoch sollte/muss der Zaun mind. sein, um den Gesetzgeber zufrieden zustellen?

Fragen über Fragen..... :rolleyes:
 
Hallo zusammen,

es stimmt eben nicht, dass „das Gesetz“ bestimmte Vorgaben macht, wie ein Gartenteich abzusichern ist. Wer das behauptet, sollte „das Gesetz“ vielleicht einfach einmal zitieren…

Nein, es gibt nur sehr allgemeine Vorschriften zivil- und strafrechtlicher Art, denen man ihre Bedeutung für Gartenteiche auf den ersten Blick gar nicht ansieht. Auch lässt sich im Voraus gar nicht sagen, wann denn ein Gartenteich (oder auch Pool) noch sicher oder schon unsicher ist, wann also im Falle eines Falles dem Besitzer ein Vorwurf gemacht werden wird. Eine Beurteilung erfolgt von schlauen Leuten (= Richtern) immer erst, wenn es passiert ist „anhand der Umstände des Einzelfalles“. Kurz gesagt: Man wird dann bestraft und haftet zivilrechtlich, wenn man etwas „dafür kann“, wenn der Schaden eintritt.

Und dann gibt es verschiedene Stufen des Verschuldens, das sich aus (1) objektiver Pflichtwidrigkeit und (2) subjektiver Vorwerfbarkeit zusammensetzt. Der Grad des Verschuldens spielt eigentlich nur bei der strafrechtlichen Betrachtung eine Rolle, zivilrechtlich reicht für eine Haftung bereits einfache Fahrlässigkeit aus, also auf juristisch das „ Außerachtlassen der im Verkehr gebotenen Sorgfalt“. Nur, wer also von allen guten Geistern verlassen ist, wird sich also zu einer allgemeinen Beschreibung hinreißen lassen, wann ein Gartenteich baulich sicher genug angelegt, durch technische Hilfsmittel hinreichend abgesichert oder durch Einfriedungen ausreichend auch gegen von außen eindringende, unbefugte Personen geschützt ist.

Wer eine Gefahr in die Welt setzt (hier: einen Gartenteich), ist auch dafür verantwortlich, dass im Rahmen seiner Verantwortung nichts passieren kann. Das gilt selbstverständlich für Personen und insbesondere Schutzbefohlene, die man willentlich (oder eben fahrlässig) in den Gefahrenbereich lässt. Wer also seinen Teich nach menschlichen Ermessen vollständig durch einen Zaun absichert, dann aber aus Bequemlichkeit das Tor offen lässt, handelt eben fahrlässig, und es wird ihm ein Vorwurf gemacht werden. Bei Personen, die auf das Grundstück „eingeladen“ werden, wird ein Richter immer fragen: „Hat der Verkehrssicherungspflichtige alles getan, was man von einem vernünftig denkenden Menschen erwarten konnte, damit es nicht zu Gefahren kommt ?“ Dazu gehört auch die Verpflichtung, eingesetzte Technik auf Zuverläsigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Was also notwendig ist, kann sich ja jeder selbst relativ einfach selbst überlegen, man darf nur nicht der Versuchung erliegen, die Situation aus persönlich verzerrter Sicht (dazu gehören auch Kostengründe oder das, was am Biertisch für „unzumutbar“ gehalten wird !) zu positiv einzuschätzen. Bei der Vielzahl der in Betracht kommenden Schutzmechanismen (Zäune und Einfriedungen, Lichtschranken, Wellensensoren, letztere mit Alarmanlage gekoppelt oder auch nicht, schlammige und extrem breite Randzonen, Abdeckgitter etc.) traue ich mir auch entfernt keine Aussage zu.

Der Betreiber eines Gartenteiches (aber auch jeder anderen, vergleichbaren Gefahrenquelle), muss aber auch damit rechnen, dass grundsätzlich unbefugte Personen in Gefahr geraten und muss dagegen Vorsorge treffen. Das geht nun nicht so weit, dass auch Personen zu schützen sind, die zur Begehung einer Straftat in das Grundstück eindringen (Einbrecher etc.). Bei Ordnungswidrigkeiten oder hilflosen oder verwirrten Personen (Betrunkene) ist die Sache aber schon nicht mehr so eindeutig, man wir aber verlangen müssen, dass selbst solchen Personen ein Hindernis in den Weg gestellt wird, das nicht ganz leicht (die berühmte Buchshecke oder das 50 cm hohe Zäunchen) überwunden werden kann. Und bei Kindern – und hier kommen wir endlich zu dem heikelsten Fall – muss man grundsätzlich damit rechnen, dass sie sich von Teichen nicht nur magisch angezogen fühlen, sondern sich auch der Aufsicht entziehen oder gar zu „Streichen“ hinreißen lassen. In allen diesen Fällen wird man sich nicht darauf berufen können, dass es sich um „unbefugte Eindringlinge“ gehandelt habe. Wie extrem denn nun die Schutzmassnahmen sein müssen (wenn man einen 1,80 m hohen Zaun zieht, darf man nicht das Gartentor unverschlossen oder leicht zu öffnen lassen, keine Lücke in der Hecke dulden, durch die Gefährdete hindurchschlüpfen können), muss jeder selbst beurteilen. Beispiele – außer solchen, die eine Überwindung der Schutzmassnahmen nach menschlichem Ermessen ausschließen – helfen niemandem, weil jeder Einzelfall anders liegt, auch nicht der Hinweis auf Parkanlagen oder die öffentliche Hand (hier gelten bestimmte Haftungsprivilegien, die unsere Staatsdiener schützen sollen). Man wird allerdings sagen müssen, dass man die Anforderungen umso höher setzen muss, je größer die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Gefährdung ist (Schule, Spielplatz in der Nähe, häufiger Besuch von Kindern…), je gefährlicher der Teich (steilwandig, ohne breite, schlammige Uferbereiche) und je weniger Hilfsmittel für den Zeitpunkt nach Gefahreintritt (Wellensensoren, deutlich kenntliche Ausstiege, Knotentauwerk usw.) vorhanden sind.

Wenn man dann allerdings bedenkt, dass Kleinkinder schon in flachstem Wasser ertrinken können (weil sie einfach die Atmung einstellen), wird einleuchten, dass derartige Hilfsmittel im Falle eines Falles auch nicht vor dem Schuldvorwurf retten. Ich würde in jedem Falle – allerdings nur als ersten Schritt – dazu raten, eine Einfriedung zu errichten, die von den oben genannten Personen nach menschlichem Ermessen an keiner Stelle überwunden werden kann und dann auch einen geeigneten Zugang (Fußweg und Garageneinfahrt) zu realisieren, der immer automatisch verschlossen ist und ebenfalls nicht überwunden werden kann. Dabei kann man natürlich entweder das Grundstück oder den Teich einzäunen.

Bleibt immer noch das Risiko, was ist, wenn Kinder mit Hilfsmitteln die Einfriedung überwinden, um „Streiche“ zu verüben… Wer aber derartige Schutzmassnahmen nicht ergreifen will oder kann (aus welchen Gründen auch immer), darf streng genommen keinen Teich bauen. Dabei braucht mir niemand zu erzählen, dass ja in >99% aller Fälle nichts passiert, wenn man die notwendigen Schutzmassnahmen nicht ergreift. Hier geht es darum, was „richtig“ ist oder wäre. Denn auch in mein Grundstück könnten Kinder eindringen, wenn sie sich einer Leiter oder anderer Hilfsmittel bedienten.

Beste Grüsse
Stefan
 
Hi Frank,

das ist ein sehr wichtiges Thema das auch bei unserer Entscheidung für einen Gartenteich lange diskutiert wurde. Unsere Gründe für den Teich: 1. Das Grundstück ist rundum eingezäunt. 2. Der Teich ist von der Straße nicht einsehbar und kann daher auch keine neugierigen Kleinkinder anziehen. 3. Unsere Kinder und die Nachbarskinder sind in einem Alter wo sie nach einem Sturz in den Teich auch den Ausgang (vorher gezeigt) finden können. 4. Eine zusätzliche Einzäunung des Teichs ist problemlos zu realisieren. Wichtig, falls man das Haus verkaufen/vermieten möchte und der neue Nutzer kleine Kinder hat.

Unter diesen Gesichtspunkten haben wir unseren Teich abgesichert.
 
Hallo,
sehr interessant diese Frage.
Für unseren Mini-Teich haben wir damals eine Baustahlmatte besorgt und eingebaut. Optisch war das aber nicht nach meinem Geschmack, aber naja. Nun sind unsere Kids 7 + 8 Jahre alt und können problemlos aus einem Gewässer klettern/schwimmen. Unser Grundstück ist allseitig umzäunt und von der Straße nicht einsehbar. Der Zugang erfolgt per Schiebetür, die abschließbar ist. Gegen gewaltsames Eindringen ist - denke ich - niemand geschützt. Das kann man wohl praktisch nicht realisieren. Aufklärung der Kinder ist sehr sehr wichtig in meinen Augen. Ebenso muß man seine Aufsichtspflicht einhalten, wenn Besucherkinder ohne Eltern da sind.
Die Frage ist für mich: wie machen das die Gemeinden, die öffentliche Teiche, Biotope usw. anlegen? Das ist für Kinder doch alles zugänglich und Sicherungsmaßnahmen sind auch nicht vorhanden. Unsere Kinder haben im Sommer immer an einem Bach gespielt, der in der Nähe fließt. Fand ich viel schlimmer als am eigenen Teich!
 
Hallo,

zuerst mal ein dankeschön an alle die bisher geantwortet haben. (Hoffe es werden aber noch viel mehr ;) )

@ Silke

du hast da einen, wie ich finde, sehr interessanten Einwurf gebracht:
Die Sache mit den öffentlichen Gemeindeteichen usw.. In der Regel sind diese Gewässer nicht ausreichend, bzw. gar nicht gesichert.
Wenn ein Kind in einem solchen Gewässer schaden nehmen sollte, wird es wohl in die Abteilung "Verletzung der Aufsichtspflicht" gehören.
Oder weiß jemand, ob in einem solchen Fall die Stadt oder Gemeinde "erfolgreich" verklagt worden ist?

Aus diesem Grund möchte ich nochmal an unsere Frage erinnern, ob sich jemand mit der gesetzlichen Regelung über die Sicherheit eines Gartenteiches auskennt,
oder es irgendwo gelesen hat. Ich habe mich heute morgen schon durch diverse Gesetze gewühlt, aber leider nichts, aber auch rein gar nichts gefunden.

Vielleicht finden sich ja noch ein paar User, die sich auch "durchgoogeln" könnten und, wenn sie denn etwas finden, uns eine Quellenangabe hinterlassen.
 
Leider habt ihr damit angefangen.
Denn wenn es nach dem Gesetz geht, dürfte man eigentlich keinen Teich
anlegen, weil von diesem eine Gefahr ausgeht.Deshalb ist man verpflichtet
a l l e s zu tun, um ein schädigendes Ereignis zu verhindern.
Das heißt im Klartext, sobald etwas zum Nachteil Dritter passiert, man als
Zustandshafter dafür belangt werden kann, und zwar zivil- als auch strafrechtlich.
Also, streng genommen, sofort wieder zuschütten das Teil!!

Oder Beten, ich verschließe die Augen und hoffe ........
Noch ne Frage?
Klingt brutal, aber denkt darüber nach.Fragt mal euren Versicherungsvertreter, ob die Haftpflicht dafür einsteht?

Gruß Armin
 
Hallo an alle!

Eine gesetzliche Absicherung ist natürlich nicht möglich und "Recht gesprochen" wird erst, wenn etwas passiert ist. Auch wenn es tw. behördliche Regelungen gibt, bleibt es letzten Endes jedem Teichbauer "freigestellt", was er unternehmen will (und darf), damit nicht ausgerechnet sein Teich zur tödlichen Falle wird und er somit beruhigt schlafen kann.

Der überwiegende Teil von Teichen (beispielsweise hat noch fast jeder Bauernhof mit eigener Quelle seinen Löschteich) befindet sich nicht auf Baugrund sondern im Freiland, wo die Aufstellung eines Zaunes meist gar nicht erlaubt ist.

Die Absicherung meines Teiches besteht darin, dass ich meine Aufsichtspflicht gegenüber Nichtschwimmern auf meinem Grundstück 100%ig zu erfüllen versuche. Ein 120cm Zaun ist von einem Fünfjährigen (in diesem Alter meist noch Nichtschwimmer) genauso leicht zu überklettern wie ein 80cm Zaun.

Kinder mit Nachdruck auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie diese vor Augen zu führen ist immer noch die beste Absicherung und auch sinnvoller als seinen Teich mit einem eisernen Vorhang zu umgeben.

Meine 3 Kinder mussten jedenfalls bei einem Aufenthalt am See oder Badeteich IMMER mit Schwimmhilfen bekleidet sein, selbst beim Spielen am Sandhaufen, der zwar 30 Meter vom Wasser entfernt war, aber 10 Sekunden ohne "Kind beobachten" können schon zuviel sein.

Noch eine Frage: Ich besitze auch Hacken, Messer, Sägen, Bohrer, Benzin, Öl, Feuerzeuge..... auf meinem Grundstück, vieles davon meist frei zugänglich. Was ist damit? Das meine ich jetzt nicht sarkastisch sondern ernsthaft......

Bin müde..Gute Nacht!

Jetzt fällts mir wieder ein: Es gibt schwimmende Geräte, die bei plötzlichem Wellengang laute akustische Signale aussenden. Wollte ich mir eigentlich kaufen, hat sich aber insoferne erübrigt, bzw habe darauf vergessen, weil ich mein Enkelkind (5 Jahre) ohnehin NIE unbeaufsichtigt in Teichnähe lasse.
 

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