Annett
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Hallo zusammen,
ja, auch ich habe solch eine Diskussion schon mal in einem Forum gelesen...
Wenn ich mich recht an meine (leider nur ein Semester lange) Vorlesung "Agrarrecht" erinnere, baut ein Anwalt bei seiner Verteidigung oft auf sogenannte Präzedenzfälle.
Wie ist es denn um diese bei unserem Thema bestellt?
Hier bei uns in der Gegend ist erst vor einiger Zeit ein Kind im Pool oder Teich der Eltern ertrunken. Leider weiß ich nicht, ob es ein Nachspiel hatte... Ich werde mal versuchen mich umzuhören!
Hat zufällig jemand ein paar Links mit solchen Fällen parat, aus denen man evtl. für sich selbst ableiten kann, wann man "genug" für die Sicherheit anderer getan hat?
(Genug hat man mit Sicherheit nur dann getan, wenn nie etwas passiert... )
Ich möchte nicht in der Haut von Eltern oder Nachbarn stecken, denen ein Kind oder Betrunkener im Gartenteich ertrunken ist!
Ich denke, die wenigstens hier können mit den Paragraphen und dem "Beamtendeutsch" darin umgehen.
Stefans Zusammenfassung war gut, aber zumindest bei mir bleibt die Frage nach "Zahlen" oder ähnlichem :?
Vielleicht können Urteile zu bereits stattgefundenen Unfällen/Prozessen da etwas weiterhelfen?
ja, auch ich habe solch eine Diskussion schon mal in einem Forum gelesen...
Wenn ich mich recht an meine (leider nur ein Semester lange) Vorlesung "Agrarrecht" erinnere, baut ein Anwalt bei seiner Verteidigung oft auf sogenannte Präzedenzfälle.
Wie ist es denn um diese bei unserem Thema bestellt?
Hier bei uns in der Gegend ist erst vor einiger Zeit ein Kind im Pool oder Teich der Eltern ertrunken. Leider weiß ich nicht, ob es ein Nachspiel hatte... Ich werde mal versuchen mich umzuhören!
Hat zufällig jemand ein paar Links mit solchen Fällen parat, aus denen man evtl. für sich selbst ableiten kann, wann man "genug" für die Sicherheit anderer getan hat?
(Genug hat man mit Sicherheit nur dann getan, wenn nie etwas passiert... )
Ich möchte nicht in der Haut von Eltern oder Nachbarn stecken, denen ein Kind oder Betrunkener im Gartenteich ertrunken ist!
Ich denke, die wenigstens hier können mit den Paragraphen und dem "Beamtendeutsch" darin umgehen.
Stefans Zusammenfassung war gut, aber zumindest bei mir bleibt die Frage nach "Zahlen" oder ähnlichem :?
Vielleicht können Urteile zu bereits stattgefundenen Unfällen/Prozessen da etwas weiterhelfen?