Kindersicherheit am Gartenteich

Hallo zusammen,

ja, auch ich habe solch eine Diskussion schon mal in einem Forum gelesen...


Wenn ich mich recht an meine (leider nur ein Semester lange) Vorlesung "Agrarrecht" erinnere, baut ein Anwalt bei seiner Verteidigung oft auf sogenannte Präzedenzfälle.
Wie ist es denn um diese bei unserem Thema bestellt?

Hier bei uns in der Gegend ist erst vor einiger Zeit ein Kind im Pool oder Teich der Eltern ertrunken. Leider weiß ich nicht, ob es ein Nachspiel hatte... Ich werde mal versuchen mich umzuhören!

Hat zufällig jemand ein paar Links mit solchen Fällen parat, aus denen man evtl. für sich selbst ableiten kann, wann man "genug" für die Sicherheit anderer getan hat?
(Genug hat man mit Sicherheit nur dann getan, wenn nie etwas passiert... )
Ich möchte nicht in der Haut von Eltern oder Nachbarn stecken, denen ein Kind oder Betrunkener im Gartenteich ertrunken ist!

Ich denke, die wenigstens hier können mit den Paragraphen und dem "Beamtendeutsch" darin umgehen.
Stefans Zusammenfassung war gut, aber zumindest bei mir bleibt die Frage nach "Zahlen" oder ähnlichem :?
Vielleicht können Urteile zu bereits stattgefundenen Unfällen/Prozessen da etwas weiterhelfen?
 
Hallo Annett,

die armen Eltern, die durch so einen Unglücksfall, ihr Kind verloren haben,
stellen sich sicher die Frage, hätte man diesen Unfall verhindern können.
Wie gerne würden sie den Teich wieder verfüllen, wenn sie dafür das Kind
wieder erhalten würden.
Auch der Gesetzgeber sieht das so, geht er nicht davon aus, dass der Tod des Kindes billigend in Kauf genommen wurde, nur weil die Eltern irgend wann einmal am Teich sitzen wollten.
Aber es wird sicherlich zu prüfen sein, ob hier "grobe Fahrlässigkeit"
vorliegen könnte, in dem die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Wenn die Ermittlungen dies ergeben, dann werden auch die Eltern zur
Rechenschaft gezogen werden, obwohl sie sicherlich schon auf schlimmste
bestraft wurden.

Nach konkreten Zahlen sollte man nicht fragen, dafür gibt es sicherlich
Statistiken, aber diese sind leider nicht genau genug.
Ich denke die Dunkelziffer der beinahe Unfälle sollte man nicht aus dem
Auge verlieren, diese werden nicht erfasst.
Also ein vielfaches mehr als eine Statistik wirklich offenbart.

Gruß Armin
 
Hallo Armin,

mit Zahlen und ähnlichem waren nicht die Unfallzahlen gemeint, sondern Aussagen darüber wie hoch z.B. ein Zaun sein MUSS damit ich rein rechtlich gesehen nicht mehr belangt werde, wenn jemand nachweislich darüber gestiegen ist und dann in meinen Teich oder was auch immer gefallen ist.
(wie Stefan ja schon sagte, es ist egal, ob jemand im Teich oder sonstwie auf meinem Grundstück zu Schaden kommt)
Heute sind meines Wissens weder Glasscherben auf Mauern noch Stacheldraht an Zäunen (mit ganz wenigen Ausnahmen)erlaubt!
Natürlich hat auch hier der eine oder andere noch uralten Stacheldraht am Zaun.. aber wir müssen einen neuen Zaun setzen.
Mir stellt sich dann dabei die Frage: Wie sieht es da mit der Höhe aus :unsure
Hofmauern dürfen ohne Baugenehmigung bei uns nur max. 1,8m hoch sein.
Reicht das dann theoretisch und praktisch?

P.S.: Wir werden uns sicherlich noch mit unserem Versicherungsmakler in Verbindung setzen und nach einer entsprechenden Versicherung für das Grundstück fragen!
Auch wenn man ein Menschenleben eigentlich nicht "bezahlen" kann; man kommt ja sonst selbst nie wieder aus den Schulden heraus.
So ein Vorfall zerstört dann mehr als ein Leben!
 
Annett
leider habe ich das völlig falsch verstanden, tut mir leid, dass ich
euch vollgebrezelt habe!
Vorab einmal ein anderer Gedanke, um sein Grundstück vor unerlaubtem
Betreten zu sichern.
Ich habe vorn am Eingang ein gut sichtbares Schild mit einem Rottweilerkopf
angebracht, auf diesem Schild warne ich.
Seit dem ich das Schild angebracht habe, habe ich keinen Vetreter für
Blindenware oder Kaffee oder Zeitungsdrücker mehr an der Tür gehabt.
Nur ab und zu kommen Gemeindearbeiter und wollen, dass ich meinen
Hund anmelden muss, der Steuer wegen.
Dann sage ich immer, der Hund kommt erst noch.
Mein Zaun, ist 1,2 Meter hoch und reicht zusammen mit dem Schild
vollkommen aus.Hoch darf der Zaun nach dem Nachbarschaftsgesetz -
dies ist von Land zu Land unterschiedlich- 1,8 Meter hoch sein.
Also könnte ich noch höher.
Meine Nachbarn haben ihre Kinder gut in Zug, denn auch sie haben vor dem Hund, bei der allgemeinen Presse gegen gefährliche Hunde, panische
Angst. Also regelt sich da auch was, so wie ich das haben will.
Also, wer seine Ruhe haben will, der muss auch was dafür tun.
Manchmal ist es besser irgendwelche Sachen zu erfinden, nach dem Motto,
der Zweck heiligt die Mittel.
Aber man kann das auch anders machen. Aber wie?
Jedenfalls klappt es bei mir, wie lange noch, dass weiss ich natürlich nicht.

Gruß Armin
 

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