Moin!
Also ich sprech mal für Nordsachsen:
- Bestandsbrunnen "sollten" gemeldet werden und kosten dann einen "Grundbetrag"
- Brunnen bohren muss soweit ich weis sehr wohl angemeldet werden
(Wir haben vor ein paar Jahren einen Tiefbrunnen (runde 60m) mitten im Acker bohren lassen um unsere Zwiebeln im Bedarfsfall beregnen zu können. Und dies musste angezeigt werden.
Außerdem wurde uns vorgeschrieben, das wir von den 2 gefundenen Grundwasserleitern nur einen nutzen dürfen und die Verrohrung so anzulegen haben, das sich beide Grundwasserleiter nicht mischen/nutzen lassen.)
Vermutung:
In Ostdeutschland könnte dies prinzipiell anders sein als in Westdeutschland, weil nach Einigungsvertrag die Besitzzustände Bodenschätze betreffend "anders" geregelt wurden - in gewisser Weise ist ja auch Wasser ein Bodenschatz...
Man kann sich ja auch mit unterdrückter Nummer und unter "Müller/Meier/Schmidt"
auch vorher mal kundig machen.