Wuzzel
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AW: Der Tod lauert unter der Wasseroberfläche
Das steht nicht im BGB sondern schlichtweg im Tierschutzgesetz und hat durchaus seinen Sinn darin, der Verbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten.
Also auch der Hecht aus der Elbe, der sich u.U. im Gartenteich Parasiten oder andere Krankheiten zuzieht und dann wieder freigesetzt wird ist verboten !
Es ist nicht nur grob fahrlässig der Umwelt gegenüber sondern kann , wenn man erwischt wird, auch richtig teuer werden.
Gruß
Wolf
Das steht nicht im BGB sondern schlichtweg im Tierschutzgesetz und hat durchaus seinen Sinn darin, der Verbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten.
Also auch der Hecht aus der Elbe, der sich u.U. im Gartenteich Parasiten oder andere Krankheiten zuzieht und dann wieder freigesetzt wird ist verboten !
Es ist nicht nur grob fahrlässig der Umwelt gegenüber sondern kann , wenn man erwischt wird, auch richtig teuer werden.
Gruß
Wolf