Fachgerechtes Töten von Fischen.

AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hi Leute,

Ethik hin - Ethik her............

es gibt keine Ideallösung..............:kopfkratz

............ und von den Vorschirften bezgl. des Tierschutzgesetztes halte ich schon gar nicht viel..............geht doch einfach einmal in ein Schlachthaus - wir hätten bald 50 % mehr Vegatarier und dort wird nach strengen "Tierwschutzbestimmungen" unter Aufsicht von Tierärzten getötet.................

oder heuert mal auf leinem Fischkutter an...........zum Ko....en.......

um zum Fisch zurückzukehren - große und kleine Fische kann man mit einer Überdosis Betäubungsmittel, wie sie jeder Teichbesitzer haben sollte, falls er auch Abstriche macht, in den"Fischhimmel" schicken..............ohne Blutvergießen !!

Auskunft über die Dosierungsmenge gibt jeder Fisch-TA oder ein kompetenter Koi-Händler...........

"vernünftigen Grund"

...........kann auch eine Überpopulation im Teich und damt die Gefahr für die anderen Teichbewohner sein............

ob ich einen Fisch töte oder nicht, das entscheide ich alleine für mich und im Rahmen meiner Fürsorge und Verantwortung für den Patienten....................
 
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Hi, nochmal ich ,

Habs gefunden.
Wenn man den Grundsatz des Tierschutzgesetzes nimmt :
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
fügt das Töten dem Tier doch zumindest Schäden zu , Leiden und Schmerzen weiss ich nicht.
Und das Entsorgen eines Tieres dürfte doch wohl kein vernünftiger Grund sein.

( Damit dürfte dann meine ursprüngliche Motivation der Fragestellung wieder aktuell sein, gell Christine. )

kann auch eine Überpopulation im Teich
Streng nach Tierschutzgesetz müsste man dann wohl die überzähligen Fische fangen, und anderswohin bringen.
Ich glaube nicht dass das ein vernünftiger Grund fürs Töten ist.

edit:
Habe den Paragraphen 17 gefunden:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.
 
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offenbar sprecht ihr hier über das deutsche Tierschutzgesetz. Nun, das kenn ich nicht, aber im österreichischen steht:
§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
 
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Hallo Jeannot,

nur so nebenbei: Das Zitat von mir hast Du eigentlich aus dem Zusammenhang gerissen - weil es eine Antwort auf eine Frage war, die in erster Linie klarstellen sollte, dass nicht jedermann einfach irgendwie Tiere töten darf. Es war nicht aus Aufruf gedacht, hinzugehen und Tiere grundlos zu töten, auch wenn jetzt versuchst, mir genau das zu unterstellen. Wenn ich Dich daran erinnern darf: Du warst derjenige, der behaupten wollte, das es jedermann selber machen kann.

Das in diesem Forum die ethisch-moralischen Aspekte keine Rolle spielen habe ich nicht gesagt. Dreh mir nicht das Wort im Mund um. Wer sagt denn, dass wir es hinnehmen, dass Profis Fische töten wie sie wollen? Ich habe dir in dem anderen Thread lediglich geantwortet, dass das einfach nicht Thema war. Es ging nur darum, WER ES DARF!

Und nun zurück zu diesem Thread hier:

Und nun geht es hier darum: WARUM DARF MAN ES (NICHT)?
Das es nicht nur eine ethisch-moralische Frage ist, sondern doch - wenn auch versteckt - gesetzlich ohne "vernünftigen" Grund verboten ist, wissen wir ja nun.

Ausgangslage:
Ein völlig überbevölkerter Goldfischteich.
Abnehmer sind nicht vorhanden.
Aussetzen ist aus bekannten Gründen verboten.
Töten ist ausgeschlossen.
Was wird passieren?
Die folgenden Generationen werden verkrüppeln.
Krankheiten machen sich breit.
Die Fische sterben.

Welche Alternative hat der Teichbesitzer?

Die Fische rechtzeitig raus fangen und irgendwo hinbringen. Wohin?

Oder ist das beschriebene Szenario letztendlich doch ein "vernünftiger" Grund?

Gruß
Christine

PS: Natürlich werde ich meine Aussage in dem anderen Thread um die neu gewonnenen Erkenntnisse ergänzen, damit in Zukunft niemand falsche Schlüsse daraus zieht.
 
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@ Garfield


Grundsatz (§ 1):

Das Gesetz dient dem Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
 
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Interessant ist übrigens die Tatsache, dass in vielen Zoos, auch in europäischen Ländern ,,überschüssige" Zootiere ( Jungtiere vom letzten Jahr, die keine Besucher mehr anlocken), eingeschläfert werden dürfen, Deutschland hat diese Erlaubnis noch nicht.... also werden viele dieser ,,Süssen" Tierkinder, der Publikumsmagnet jedes Frühjahr, im Laufe der Zeit ,,zur Vermeidung von Qualen durch Abgabe in schlechtere Haltung" getötet... finde ich auch sehr fragwürdig..
 
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Hi Jeannot

auch Tierschutzgesetzte sind immer ein zweischneidiges Schwert:D,

einmal weil es ja nicht mal von den heimischen Richtern beachtet wird die sich an die deutsche Gesetztgebung halten müssen.
Vor Jahren hatten moslemische Schlachter darauf geklagt weiterhin Schächten ohne Betäubung durchzuführen und von Richtern recht bekommen, da ein solches Vorgehen sie in ihrer Religonsfreiheit beeinträchtigen würde (obwohl durch das Schächten eindeutig des deutsche Tierschutzgesetzt verletzt wird:D)

Wenn man das Tierschutzgesetzt wortwörtlich nehmen will müßte auch sofort jeder Landwirt seinen Hof aufgeben, auch diejenigen die reinen Ackerbau/Obstanbau betreiben. Denn bei jeder Feldbearbeitung/"Schädlingsbekämpfung" - auch wenn wie auf Biohöfen dafür "Nützlinge" angewendet werden - Millionen von Tieren getötet/verletzt. (soviel zum Thema von manchen millitanten Vegetariern/Veganern, die gerne behaupten wegen ihnen muß kein einziges Tier sterben/leiden:D)
Schnecken und Schädlinge in Haus/Garten darf dann auch keiner mehr beseitigen - z.B die Rattenbekämpfung zu denen die Gemeinden immer mal aufrufen:D - denn nur ne Vorbeugung wegen eventuell möglichen Erregern die auf ner Ratte ist ja eigentlich kein vernünftiger Grund. Auf eine getötete kranke Ratte kommen immer deutlich mehr gesunde die ebenfalls gemeuchelt werden:D

geschweige denn darf jemand, der sich über die Fischerei aufregt, seine Fische mit Industriefutter versorgen, denn in allen Trockenfuttern ist Fischmehl mit drin. (und zu dessen Herstellung werden Fische/Krebse/Garnelen noch schlechter behandelt als die, die zur Lebensdmittelgewinnung verwendet werden. Fischmehl wird nicht allein aus dem Abfall der Hochseefangflotten hergestellt, sondern auch von eigenen Fangflotten eingebracht und direkt von Netz aus in die Mahlwerke befördert:engel)

vorne steht ja auch "ohne vernünftigen Grund" ein sehr schwammiger Begriff.

Was ist den nun vernünftiger Grund, z.B die Goldfische die sich akut vermehren und man nie alle los wird einfach ins nächste Gewässer kippen, wo sie sich dann weiter vermehren und bedrohte heimische Arten vertilgen/verdrängen oder sie zu "keulen" um andere Tiere zu schützen:D

MfG Frank
 
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Ach Christine ,

Ich lass es mal, meine Beiträge wurden ja sinnigerweise alle gelöscht, so dass du nun behaupten kannst was du willst.

Das einzige, was mich noch interessieren würde , wäre eine Liste der vom Gesetzgeber anerkannten Methoden zum Fisch-töten, also nicht eine Liste von <<kann man so machen oder so.>>
Sondern wirklich ofiziell, sofern es das gibt ( Beim Sachkundenachweis vielleicht ? )
Wenn man das nicht öffentlich machen möchte aus irgendeinem Grund würde ich mich über eine PM freuen.

@Frank
Du weiss aber schon, dass du die Goldfische zum Keulen zum Tierarzt bringen musst ? ;)

@alle
Es ist schon klar dass viele Leute und Institutionen das Tierschutzgesetz nicht respektieren, nur darf man ( hier ) nicht öffentlich anregen, das fachgerechte Töten selbst zu machen , anstatt einen sogenannten Fachmann damit zu betrauen.

Das Thema des Threads wurde ja nun geklärt, das mit dem vernünftigen Grund wird wohl jeder so auslegen wie er moralisch bereit ist , also kann hier doch zugemacht werden.
Das wird sonst wohl ein Fass ohne Boden.
 
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...
 
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Hi Jeannot,

nee, ich brauch Fische zum Glück nicht anderen zu überlassen. Ich hab den Fischereischein:D - und damit auch den Sachkundenachweis für den Umgang mit zu tötenden Fischen:zensiert.

Für den Privatmann (Angler) ist nur das betäuben des Fisches (mittels Schlag auf den Hirnschädel) und folgenden Herzstich/durchtrennen der Wirbelsäule vorgeschrieben. Bei sehr vielen Fischen, wie sie in Karpfen-/Forellenmasten anfallen darf das töten der betäubten Fische auch mit Strom erfolgen

MfG Frank
 
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