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Hallo,das kommt immer aufs jeweilige Bundesland an
HaloHi Michael,
Containerpflanzen kann man schon ganzjährig setzen solange jedenfalls der Boden frostfrei ist, In deiner "warmen" Ecke also kein Problem
MfG Frank
Moin Frank,die Verjährungsfrist liegt jedenfalls bei 5 Jahren
richtig, dafür aber das jährliche Beschneiden der überhängenden Äste, und das kann bei großen Bäumen dem Besitzer recht teuer kommen.hat er keine Rechte mehr mehr ein entfernen zu verlangen
auch in Hessen gilt bei stark wachsenden Bäumen die Mindestabstandgröße von 4 m, weil dieses einheitlich schon im BGB § 903 bis 924 verankert ist.hier sind die vorgeschriebenen Abstände für große Bäume übrigens nur 2m
0,5 m ist hier der Mindestabstand, und der darf die 3 fache Höhe nicht überschreiten, und rüberwachsen darf dann sowieso nichts.Zierträucher (ganz egal wie hoch/breit die mal werden) gar nur 0,5m
Bei den heutigen Grundstücksgrößen sollte sich jeder vorher im klaren sein, was er mit welchem Abstand zur Grundstücksgrenze setzt,
um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.