Annett
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AW: konzert am teich und die nachbarn maulen schon.
Hallo.
Habe beim Stöbern im Internet u.a. folgende Seiten gefunden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/frosch.htm
http://www.saxonet.de/forum/messages/6060.html
http://www.ra-kotz.de/froesche1.htm (sehr umfangreich und in "beamtendeutsch" verfasst )
Es kollidieren in solchen Fällen jeweils das Naturschutzgesetz mit dem BGB/Bundesimmisionsschutzgesetz usw.
Ich bin auch nur ein Laie.... das ist also keine verbindliche Rechtsberatung.
So wie ich das verstanden habe, sieht es derzeit so aus:
-wildlebende Tiere (= Frösche, Kröten, etc) dürfen laut Naturschutzgesetz nicht eingefangen werden - egal zu welchem Zweck - Punkt -
-beschweren sich die Nachbarn über den entstehenden Lärm, sollte man bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Fang und zur Umsetzung der Tiere beantragen
-wird diesem Antrag nicht stattgegeben (vermutlich wird das ziemlich häufig passieren), haben die Nachbarn anscheinend wenig Chancen, mit irgendwelchen Forderungen, wie Schadensersatz, durchzukommen
-was dann der nachbarschaftliche Frieden dazu sagt, steht auf einem anderen Blatt :?
Das Beste wäre, in der Nachbarschaft um Verständnis zu werben. Gibt es denn keine Kinder, die man mit Beobachtungen von Lebewesen im Tümpel begeistern könnte? Oder mal ein paar gelungene Fotos über den Zaun reichen, einen Mergus Gartenteichatlas verschenken etc.
Lass Dir was einfallen Peter.
Im Falle der immer weiter zersiedelten und trocken gelegten Landschaften brauchen die Amphibien uns und unsere Teiche!
EDIT: Hier noch ein Link zur Ergänzung: http://www.froschnetz.ch/forum/frosch-im-gartenteich-t523.html
Hallo.
Habe beim Stöbern im Internet u.a. folgende Seiten gefunden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/frosch.htm
http://www.saxonet.de/forum/messages/6060.html
http://www.ra-kotz.de/froesche1.htm (sehr umfangreich und in "beamtendeutsch" verfasst )
Es kollidieren in solchen Fällen jeweils das Naturschutzgesetz mit dem BGB/Bundesimmisionsschutzgesetz usw.
Ich bin auch nur ein Laie.... das ist also keine verbindliche Rechtsberatung.
So wie ich das verstanden habe, sieht es derzeit so aus:
-wildlebende Tiere (= Frösche, Kröten, etc) dürfen laut Naturschutzgesetz nicht eingefangen werden - egal zu welchem Zweck - Punkt -
-beschweren sich die Nachbarn über den entstehenden Lärm, sollte man bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Fang und zur Umsetzung der Tiere beantragen
-wird diesem Antrag nicht stattgegeben (vermutlich wird das ziemlich häufig passieren), haben die Nachbarn anscheinend wenig Chancen, mit irgendwelchen Forderungen, wie Schadensersatz, durchzukommen
-was dann der nachbarschaftliche Frieden dazu sagt, steht auf einem anderen Blatt :?
Das Beste wäre, in der Nachbarschaft um Verständnis zu werben. Gibt es denn keine Kinder, die man mit Beobachtungen von Lebewesen im Tümpel begeistern könnte? Oder mal ein paar gelungene Fotos über den Zaun reichen, einen Mergus Gartenteichatlas verschenken etc.
Lass Dir was einfallen Peter.
Im Falle der immer weiter zersiedelten und trocken gelegten Landschaften brauchen die Amphibien uns und unsere Teiche!
EDIT: Hier noch ein Link zur Ergänzung: http://www.froschnetz.ch/forum/frosch-im-gartenteich-t523.html
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