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Noch einmal Kinder und Teich...

Guten Morgen Britta,
du musst den Teich nicht zuschütten aber zumindest den Garten so absichern das ein Betreten ohne weiteres nicht möglich ist.

MfG
Ralf
 
Dachte ich mir fast. Schwierig...... 1500 m², die zum Teil an Felder grenzen, hier läuft nur ein Draht zwischen Bäumen und Büschen entlang, quasi als "Sichtgrenze". Kann man theoretisch durchkrabbeln.
Vorne haben wir einen sog. "Bonanzazaun", also Pfeiler mit zwei Brettern oben und unten. Gartenpforte gibbet nich, Tor zur Einfahr auch nicht. Das müsste dann ja auch alles abgeschlossen sein, wenn ich das richtig verstehe?
Also doch zuschütten.....

LG
Britta
 
Hallo Britta,

frage bitte am Besten Deinen Versicherungsfachmann. Er sollte Deinen Vertrag und Deine Gegebenheiten vor Ort kennen und kann in seiner Rechtsabteilung Rückfrage halten.
Suche mal nach §123 StGB, da findest Du einige (darunter auch Gummi-)Definitionen. Man findet auch Urteile in denen steht, dass die Befriedung erkennbar, aber nicht unbedingt lückenlos sein muss. Es reicht teilweise auch auch Kette, Absperrband o.ä. aus.
Wenn also Dein Grundstück als Grundstück erkennbar ist, dann sollten/könnten/dürften Deine Absperrungen ausreichen.
Ansonsten: Kleinkinder kommen nicht allein in das Grundstück gekrabbelt und die spielenden Kinder kennen die Bedeutung und Einfriedung eines 'fremden Grundstückes', wissen also im Regelfall was sie tun...
Also: Im Regelfall sollte ein als Einfriedung erkennbares 'Bauwerk' als 'Schutz' ausreichen... Aber wie oben geschrieben, frage dazu bitte Deine Versicherung und deren Rechtsabteilung! Und das Ergebnis kannst Du Dir auch schriftlich geben lassen. Oder 'solltest'.


Für die eigenen Kinder am Beispiel Tim:
Ich weiß nicht, ob Tims Garten generell komplett eingezäunt ist. Aber der niedrige Zaun den Tim um seinen Teich gebaut hat, der schützt hauptsächlich seine Kinder und deren 'aufsichtspflichtigen Personen'. Wie auch Tim weiter oben geschrieben hat( https://www.hobby-gartenteich.de/xf/threads/noch-einmal-kinder-und-teich.42603/reply?quote=468995 ).
Es erleichtert eben einfach auch die 'Aufpasserei', gerade da ein Teil von Tims Teichanlage scharfe Übergänge von Wiese zu Wasser besitzt.
Wenn der Teich komplett umbaut ist (mit Steinen und Pflanzen, Moorbeet oder wie auch immer) und die Wasserfläche nicht ohne weiteres erreichbar ist, dann kann man solch einen Zaun evtl. auch weglassen...


Die vielen verschiedenen Möglichkeiten kann man aus der Ferne nicht alle erkennen/Beschreiben. Und: Ich bin kein Jurist.


Gruß Carsten
 
Hi zusammen.

Ich weiß nicht, ob Tims Garten generell komplett eingezäunt ist.
Unser Grundstück ist komplett eingezäunt und verschlossen. Von daher haben wir vorher schon für die Sicherheit fremder Kinder Sorge getragen, da es die
Verkehrssicherungspflicht gibt.
Genau, die scharfen Übergänge sind eine 4 mm starke Edelstahlkante zw. Rasen und Wasser, welche beide etwa auf dem gleichen Niveau liegen.
Das ist für kleine Kinder nicht wirklich eine gut erkennbare Grenze.

Zusätzlich zum Zaun haben wir auch unsere Treppe im Haus oben mit einer Kindersicherung versehen. Ich möchte einfach nicht ausprobieren, in welchem Zustand einer der Zwerge unten ankommt, wenn's oben an Halt fehlt...

Unsere Fenster im OG sind komplett bodentief und wir haben keine franz. Gitter von außen dran. Um das abzusichern ist baurechtlich eine spezielle Verglasung vorgeschrieben gewesen und zusätzlich ein Schloss, mit welchem man ein Öffnen der Fenster verhindern kann, so dass sie im abgeschlossenen Zustand nur kippbar sind.

Viele Grüße,
Tim
 
Hi Tim, unsere Eltern haben so tiefgründig nicht nachgedacht. Die Überlebenschancen waren trotzdem recht gut...
ist irgendwie ein Riesenproblem, welches ich auch mit mir rumtrage.
 
Hi Thomas,
dann ab auf's Motorrad und ohne Helm auf die Autobahn mal austesten, wie schnell die Maschine ist. Die Überlebenschance dabei ist auch recht hoch... Trotzdem nur eingeschränkt schlau, so etwas zu machen...
Viele Grüße,
Tim
 
Manchmal glaube ich, das wir recht BILD gesteuert sind.
Ein Kind ertrinkt. Wenn es keine neuen Themen gibt ertrinkt es halt nochmal... unterm Strich ist das eine Kind 60 mal ertrunken, was natürlich Handlungsbedarf hervorruft und wir für alles Zäune brauchen.
 
Tim, so meinte ich es nicht. Ich zerbreche mir sehr den Kopf über meine Tochter verbunden mit Angst, dass ihr was psssieren könnte.
Das wäre dass aller aller Schrecklichste was mir passieren könnte.
 
Die Überlebenschancen waren trotzdem recht gut...
ist irgendwie ein Riesenproblem, welches ich auch mit mir rumtrage.
Der Thomas: Ja, er lebt noch, er lebt noch, stirbt nicht...



Das ist für kleine Kinder nicht wirklich eine gut erkennbare Grenze.
Erkennbar schon, aber die könnten und würden bis ganz an das Wasser heran gehen und da genügt halt schon ein kleiner Wackler beim Bücken, oder was auch immer... Ist vollkommen OK, Dein Zaun.

Aber wie immer: Neben der eigentlich Teich(-rand-)gestaltung ist auch das ganze Umfeld mit entscheidend. Wenn auf dem Dorf in jedem Hof ein Teich, Pfütze, Tümpel oder was auch immer existiert, dann muss man sicherlich nicht alles einzäunen, wenn eine Befriedung vorhanden ist. Was ist mit Teichen im öffentlichen Bereich? Sind die alle eingezäunt? Nein, warum nicht?
Also sollte man die Kirche im Dorf lassen und von Fall zu Fall entscheiden und mit dem 'Versicherungsfritze' reden, wenn man sich unsicher ist. Wenn der es nicht genau weiß, dann muss er sich bei der Rechtsabteilung kundig machen. Das habe ich aber schon geschrieben, fällt mir gerade ein.


Insgesamt: Schwieriges Thema (Genauso schwierig wie 'Filter die ganze Nacht ausschalten' - Da gibt es bei 10 Leuten mindestens 12 komplett unterschiedliche Meinungen und Ansichten und so gut wie keine kann man als komplett falsch abwürgen...)

Gruß Carsten

Edit: Link eingefügt um den Zusammenhang besser erkennbar zu machen, da einige Beiträge zwischenzeitlich hinzu gekommen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
, was natürlich Handlungsbedarf hervorruft und wir für alles Zäune brauchen.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Machen aber viele...
Viel schlimmer finde ich das von Dir beschriebene beim 'Flateratesaufen' u.ä.. Ein Blödmann säuft sich ins Koma und für 80 Mill. Leute wird es verboten...

Wir schweifen ab, das ist ein anderes Thema...


Gruß Carsten
 

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