Hallo Ole,
bei der Privathaftpflichtversicherung ist lediglich Vorsatz ausgeschlossen, die Versicherungsbedingungen sind diesbezüglich eindeutig geregelt. Ohne hier mit Paragrafen herumschmeißen zu wollen, wenn mich nicht alles täuscht, ist das in § 4 II 1 AHB geregelt. Es ist daher auch versichert, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wird.
Sollte Dir in diesem Punkt jemand etwas anderes erzählt haben, liegt er falsch. Glaub mir einfach, ich habe jeden Tag damit zu tun.
Wenn also jemand einen Teich hat und darin ein Kind verunglückt, kümmert sich auch die Haftpflichtversicherung um die finanzielle Seite, die moralische kann einem ohnehin niemand abnehmen.
Ihr anderen habt natürlich recht, wenn es darum geht, ob man überhaupt damit fertig wird, falls so etwas passiert. Ausmalen möchte ich mir das auch nicht.
Letztlich denke ich aber, daß ich schon etwas zu dem Thema "Versicherungsschutz" sagen sollte, wenn eine hier gemachte Aussage nicht richtig ist. Ich wollte damit keine Diskussion lostreten, sondern lediglich informieren.