Turbo
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Das ist grundsätzlich so. Eine PV-Anlage, wie auch eine Notstromanlage darf bei einem Netzausfall nichts ins öffentliche Netz einspeisen. Wenn es anders wäre, würde es den Elektriker, der am öffentlichen, stromlosen Netz arbeitet totschlagen.Aber Jedwede Stromerzeugung- und/ oder Speicherung muss so arbeiten das bei Netzausfall nichts in den öffentlichen Bereich gespeist wird.
Daher hat Willi auch den Handschalter, der als Netztrenner fungiert.
Es geht auch anders. Ist aber für den Privathaushalt viel zu teuer und auch nicht interessant, da die Anlagen zu klein sind.
Aber da benötigt es einen Zähler der die produzierte Energie zählt, zwei fernsteuerbare, elektrifizierte Schalter die zur richtigen Zeit umschalten und mit dem Netz synchronisieren sowie viel Planung und Fachkompetenz. Da fallen für eine kleinere Anlage im Industriebereich mit einigen 100kVA nur schon für den benötigten Schaltschrank Kosten im tieferen fünfstelligen SFr. Bereich an.
Das einbinden der PV Anlage ins Notstromkonzept ist nochmal eine ganz andere Baustelle.
Notstrom-Anlagen ab 1000kVA können in der Schweiz als Notkraftwerke bei Strommangel angemeldet werden.
Zum Vergleich:
Meine private, benzinbetriebene, tragbare, für den angedachten Bedarf absolut genügende Notstromversorgung, hat eine Spitzenlast von 2.2kVA oder 2200Watt.
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