AW: Teich im gemieteten Garten erlaubt?
Hi Ulli,
meiner Meinung nach besteht für den Teich ein Bestandschutz. Ob im Mietvertrag erlaubt oder nicht, spielt nach 25 Jahren keine Rolle mehr. Der Teich wurde durch den Eigentümer geduldet und basta.
Es sei denn, dass der Vermieter diesen unter einem Vorbehalt gedultet hat (zB. Baumaßnahmen,Eigendarf usw.) In der Regel fordert der Vermieter dann z.B. nach Beendigung des Mietverhältnisses, Herstellung des alten Ursprungs.
Sollte dieses alles nicht erfolgt sein, und durch Baumaßnahmen wir der Teich und dessen Inhalt beschädigt,stände Dir eventuell sogar Schadenersatz zu!
Suche das Gespräch mit Deinen Vermieter.
MfG. Pit