AW: Teichgitter?
jain !
Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht gegenüber Personen, die unbefugt in das Grundstück eindringen und dort zu schaden kommen. Sie gilt aber sehr wohl gegenüber Kindern, deren Spieltrieb, Unerfahrenheit oder Bewegungsdrang und Neugier berücksichtigt werden müssen.
Stacheldraht und Strom sind nicht Pflicht !
aber ein guter Zaun macht auch ............ einen guten Nachbarn
es mag Grundstücke geben auf denen sollte kein tiefer Gartenteich sein
im Kindergarten meines Enkels ist auch ein Teich ....
so angelegt , dass man keine Angst haben muss
außer
dass die Kleinen nass werden
ein ganz flaches Profil
so weit mit Kies angefüllt , dass die freie Wasser-Tiefe i
n der Mitte nicht 20cm übersteigt
eine große Pflanzzone ,ein sicherer Steg ohne Absturzhöhe und Stolpergefahr
( übrigens ganz ohne Geländer )
jeder Bordstein , jede Treppe , jeder Balkon , jede Pfütze ist genauso oder gefährlicher
mfG