Hallo Ralf.
Ich habe meinen Steg zwar nicht freischwebend über dem Teich gebaut, würde aber meinen, dass 50cm freitragend mit einer entsprechenden Unterkronstruktion funktionieren kann. Wenn die Terrasse ebenfalls aus Holz entstehen soll, wirst Du sicher auch dort eine Unterkonstruktion legen. Diese Unterkonstruktion würde ich von Anfang an in der entsprechenden Balkenstärke nehmen um auch den Überhang abzufangen und die Balkenlage wo der Steg hinkommen soll, demnach der Länge nach hinaus schieben. Je nach Breite dieses Steges würde ich bei 50cm freitragend, darunter die Konstruktion auf alle 25 cm setzen. Durch den Steg bist Du aber erst einmal in der Verlegerichtung der Unterkonstruktion sowie in der Verlegerichtung der Terrassendielung eingeschränkt. Da geht erst einmal nur eine Richtung und die wäre längs zur Teichkante. Anders herum geht, würde aber wieder auf eine doppelte Auflattung bedeuten, was mir persönlich nicht gefallen würde.
Soll heißen, dass die Unterkonstruktionshölzer der Terrasse bspw. 4 m Länge haben, dann sollten die Balken für die Stegunterkonstruktion entsprechend 4,50 m Länge haben, nichts stückeln oder aneinanderflanschen, sondern Balken in richtiger Länge und durchgehend. Dadurch sollte der Überstand - hier Steg - über die gesamte Fläche gehalten werden.
Wenn das mit dem Holz nicht so gefällt, dann würde ich beim Schlosser entsprechende Stahlträger ordern.
Das ist nur meine theoretische Meinung zum freitragenden Überstand, da ich selbst Stützen im Teich gesetzt habe. Das Beste wäre evtl. eine trockene Probe zu legen oder zum Fachhandel gehen und fragen, was da geht!