Verantwortung bei Unfall am/im Teich

AW: Verantwortung bei Unfall am/im Teich

Hallo.

Zum Gedankenanstoß möchte ich nur folgenden [URL='https://www.hobby-gartenteich.de/xf/posts/9/]Link[/URL] posten und dazu auffordern, bei den zuständigen Stellen (Gemeinde/Behörde, die den Zaunbau untersagt hat) um "Beratung" zu ersuchen.

Wir können dies hier einfach nicht "leisten". Sorry!
 
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Hi Annett,

leider funzt der Link zur Quelle des Zitates nicht. Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen des Urteils ?

Liebe Grüße
Wolf
 
AW: Verantwortung bei Unfall am/im Teich

@Wolf
Na dann hab ich mich wohl verlesen - war wohl noch zu früh. :lala Sorry!

Jedenfalls seh ich es so, das ich für das absichern einer von mir geschaffenen Gefahrenquelle zuständig bin - und ich denke, damit kann ich besser schlafen ... ;)

Die Sache mit dem reden mit den Nachbarn und schriftlich absichern sehe ich etwas skeptisch - wenn Nachbars Besuch haben, kleinere Kinder, hab ich schon wieder ein Problem. :wunder

Aber weder bin ich Anwalt, noch will ich ne verbindliche Beratung liefern. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen und gegenenfalls nach seinen Landesgesetzen handeln (Zaun betreffend). Denn wenn erst ein Kind ersoffen ist, ist es doch völlig egal ob ich vor einem Gericht "schuldig" gesprochen werden kann oder nicht, ich muss dann nämlich damit leben, das ein Mensch in meinem Teich umgekommen ist. (ein wenig überspitzt ;) ) :oki
 
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Hallo Wolf,

leider nein - anscheinend ist uns beim Aufräumen nach dem Import (wir haben das verlinkte Forum später importiert) sogar das Original-Thema verloren gegangen.
So gesehen, war es ehemals gut, dass ich den ganzen Beitrag hier rein kopiert hatte. Allerdings mußte ich die Suche schon gute 10 Min. mit verschiedenen Begriffen streßen, um ihn zu finden. :engel
 
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Joachim,

klar, das eine ist die juristische Seite, das andere die ethisch moralische Seite.

Man kann (als Teichbesitzer) nicht jeglich erdenkliche Gefahr - für wen auch immer - abwenden.
Man muss Nachbarn nicht schriftlich auf Gefahren die von einem Grundstück ausgehen hinweisen, wenn diese Gefahren ortsüblich sind und das Grundstück ortsüblich gesichert ist.
Regentonnen, Planschbecken, Pools und auch Teiche sind fuer ein Gartengrundstück wohl heute üblich. Ein knapp 2000qm großes, ländlich gelegenes Grundstück rundum einzuzäunen dürfte auch nicht unbedingt üblich sein.

Wir haben hier in ca. 700 meter Entfernung einen Kinderspielplatz, der direkt zwischen zwei großen Teichen und an einem Bach liegt. Nichts davon eingezäunt ! Warum nicht !? Weil die Eltern Aufsichtspflichtig sind !

Meiner Meinung nach müssen Sicherungsmaßnahmen angemessen und zumutbar sein. Das ich mein Grundstück unüberwindbar Einzäune kann und wird wohl niemand erwarten.

Im übrigen gibts in vielen Gärten auch Bäume, wo ggf. Kinder draufklettern und runterfallen könnten. Auch sehr gefährlich.

Die Eltern sind aufgerufen Ihre Kinder so zu erziehen das mögliche Gefahren bewusst sind, die Teichbesitzer sind aufgerufen die Teiche so zu gestalten das möglichst keiner reinfällt und wenn einer reingefallen ist möglichst gut wieder rauskommt.

Wenn doch was passiert entscheidet im Zweifel ein Gericht wer Schuld ist.

Liebe Grüße
Wolf
 
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Öhm :wunder 1800m² könnten eine Kantenlänge von zB. 36m x 50m haben - das sind max. 4 Rollen Zaundraht plus Säulen und Beton sowie ein wenig Handarbeit. Und so wie es ausschaut muss ja nicht auf allen Seiten eingezäunt werden also brauch man noch einiges weniger Material ... ;)

Mit der elterlichen Erziehung und gegebenenfalls der Aufsichtspflicht haste allerdings recht.
 
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Moin!
Irgendwie erinnert mich das an eine viel befahrene Strasse in Hamburg. Die Neu-Zugezogenen haben dafür gesorgt, dass die zur 30-Zone wird. Warum sind die dahin geziogen - die wussten es vorher. Wie war das mit Huhn/Henne und Ei?

Ich bleibe dabei: Kein Nato-Draht oder Zaun um mein Grundstück. Eltern sollten für ihre Kinder etwas Verantwortung übernehmen und ihr Grundstück zu mir hin absichern, wenn sie es für notwendig erachten.

Cu,
Holger
 
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Hallo Holger,

ich stimme dir im Allgemeinen zu, ABER wenn du dir z. B. mal das Beispiel anschaust, dass ein Wohngebiet in der Nähe einer Disko angelegt wird. Dann muss die Disko auch die Grenzen des Lärmschutzes zukünftig einhalten und alles erdenkliche dafür tun, dass die neu Hinzuziehenden nicht durch Lärm (Immission) geschädigt werden. Die Hinzuziehenden wussten vorher auch, dass da eine Disko sein würde, aber letztlich ging die Gefahr (Ordnungsrechtlich gesehen) von der Disko aus - auch schon vorher, nur hat es da niemanden gestört. Derjenige, der quasi "die Gewalt über eine Gefahr hat", muss auch für deren Bekämpfung sorgen.
(Also in Richtung "Störerauswahl im Ordnungsrecht".)
Das mag einem normalen Menschen jetzt blöd vorkommen, ist aber einfach so geworden. Wenn man neu in ein Haus einzieht und merkt, dass der Mieter nebenan einfach nur ein Rüpel ist mit einer unheimlichen Lautstärke während der Mittags- und Nachtzeit, muss man sich ja auch nicht damit zufrieden geben, dass der andere schon vorher da war und seinen Lärm gemacht hat. Man hat ja trotzdem sein Recht auf Ruhe.
 
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