Costin
Mitglied
Hallo zusammen,
nach langen suchen und Recherchen möchte ich euch um Rat bitten.
Habe letzten Dezember angefangen einen Gartenteich auszubaggern, im Außenbereich in einer Gartenanlage, ringsum sind Kuhweiden. Nun gut, ich gebe ja zu, mit 18mx8mx2m ca. 90m³ er ist etwas größer geraten als „normale“ Teiche. Als Grundlage für den Bau habe ich den § 63 Thüringer Bauordnung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen genommen. Die Gartengrundstücke sind größer.
Verfahrensfreie Bauvorhaben §63 ThürBO
5. f) Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3
8. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2, im Außenbereich bis zu 300 m2
Mitte des Jahres waren alle Erdarbeiten abgeschlossen (Uferzone und Stufen) und wir haben die EPDM Teichfolie verlegt und auf Regen gehofft. Mittlerweile ist der Teich zur Hälfte mit Wasser voll und ein Schreiben der Unterebaubehörde ist eingetroffen.
Die Teichanlage sei in einem nicht vorgesehenen Bebauungsplan erreichtet wurden und soll bis zum November beseitigt und renaturiert werden.
Anhörung Unterebaubehörde
Bei der Anhörung konnten mir keine wirklichen Gründe genannt werde warum der Teich wieder weg soll. Kleiner würde wohl gehen.
Bauamt -> mir
Soll es ein Schwimmteich werden? Nein
Fischzucht Karpfen? Nein, kein Wasser/ Stromanschluss
Wie groß ist er? Nach § 63 ThürBO 90m³ 140m²
Überdachung? Nein
Wo kommt das Wasser her? Regenwasser, habe ich mit dem Umweltamt/Wasseramt abgeklärt kein Problem.
Ich -> Bauamt
Soll ICH einen Bauantrag nachträglich stellen? Nein brauchen Sie nicht, ist Verfahrensfrei.
Was ist für das Bauamt das Problem? Der Teich sei zu groß, passt da nicht hin, sensibler Außenbereich, versiegelte Fläche.
Ich habe doch mit dem Wasseramt Herrn … gesprochen, Wasser läuft vom Teich auf die Wiese , sei alles kein Problem.
Wie groß darf ein Teich sein? Ist noch in Klärung.
Wie verbleiben wir? Wir schreiben Ihnen.
Nachahmungseffekt --- keinen, ist ja nicht jeder so verrückt, ohne Wasseranschluss einen Teich der Größe zubauen
Er soll/muss so groß sein damit er sich selbst reinigt, Naturteich
Ende
Kurios ist, ich habe davor im gleichen Kreis beim Bauamt 2x angerufen, bei zwei Unterschiedlichen Kollegen, 1 Std. Telefonate. Jeder von den beiden hatte eine andere Meinung. Beide waren nicht grundsätzlich dagegen. Eine Aussage war, für Gartenteiche gibt es keine festen Regeln und Gesetze. So einfach soll ich nicht aufgeben (Rechtsweg).
Hat einer ähnliche Erfahrung? Ideen wie ich weiter Vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung
Harry
nach langen suchen und Recherchen möchte ich euch um Rat bitten.
Habe letzten Dezember angefangen einen Gartenteich auszubaggern, im Außenbereich in einer Gartenanlage, ringsum sind Kuhweiden. Nun gut, ich gebe ja zu, mit 18mx8mx2m ca. 90m³ er ist etwas größer geraten als „normale“ Teiche. Als Grundlage für den Bau habe ich den § 63 Thüringer Bauordnung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen genommen. Die Gartengrundstücke sind größer.
Verfahrensfreie Bauvorhaben §63 ThürBO
5. f) Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3
8. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2, im Außenbereich bis zu 300 m2
Mitte des Jahres waren alle Erdarbeiten abgeschlossen (Uferzone und Stufen) und wir haben die EPDM Teichfolie verlegt und auf Regen gehofft. Mittlerweile ist der Teich zur Hälfte mit Wasser voll und ein Schreiben der Unterebaubehörde ist eingetroffen.
Die Teichanlage sei in einem nicht vorgesehenen Bebauungsplan erreichtet wurden und soll bis zum November beseitigt und renaturiert werden.
Anhörung Unterebaubehörde
Bei der Anhörung konnten mir keine wirklichen Gründe genannt werde warum der Teich wieder weg soll. Kleiner würde wohl gehen.
Bauamt -> mir
Soll es ein Schwimmteich werden? Nein
Fischzucht Karpfen? Nein, kein Wasser/ Stromanschluss
Wie groß ist er? Nach § 63 ThürBO 90m³ 140m²
Überdachung? Nein
Wo kommt das Wasser her? Regenwasser, habe ich mit dem Umweltamt/Wasseramt abgeklärt kein Problem.
Ich -> Bauamt
Soll ICH einen Bauantrag nachträglich stellen? Nein brauchen Sie nicht, ist Verfahrensfrei.
Was ist für das Bauamt das Problem? Der Teich sei zu groß, passt da nicht hin, sensibler Außenbereich, versiegelte Fläche.
Ich habe doch mit dem Wasseramt Herrn … gesprochen, Wasser läuft vom Teich auf die Wiese , sei alles kein Problem.
Wie groß darf ein Teich sein? Ist noch in Klärung.
Wie verbleiben wir? Wir schreiben Ihnen.
Nachahmungseffekt --- keinen, ist ja nicht jeder so verrückt, ohne Wasseranschluss einen Teich der Größe zubauen
Er soll/muss so groß sein damit er sich selbst reinigt, Naturteich
Ende
Kurios ist, ich habe davor im gleichen Kreis beim Bauamt 2x angerufen, bei zwei Unterschiedlichen Kollegen, 1 Std. Telefonate. Jeder von den beiden hatte eine andere Meinung. Beide waren nicht grundsätzlich dagegen. Eine Aussage war, für Gartenteiche gibt es keine festen Regeln und Gesetze. So einfach soll ich nicht aufgeben (Rechtsweg).
Hat einer ähnliche Erfahrung? Ideen wie ich weiter Vorgehen soll?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung
Harry