StefanBO
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- xx Grasfrösche, x-xx Erdkröten, xx(x) Libellenlarven, xx Stichlinge, x(?) Bergmolche, 5-6 Bitterlinge, 3 Teichmuscheln (Stand: Mai 2012)
Die Fische sind nur im großen Becken, die kleineren dienen als "Biotope" für Amphibien und Libellen.
2011
26./27. März: Der erste Grasfrosch-Laichballen; April: Die ersten Grasfroschkaulquappen
Juli: Der erste beobachtete Landgang einer Grasfroschkaulquappe=>Jungfrosch
2012
März: Steigerung auf drei Grasfrosch-Laichballen in der 455-Liter-Teichschale; erste Bergmolchsichtung (am Grasfroschlaichballen)
2013
vier GF-Laichballen in 455er Schale + ein LB in 2200er Schale
21.09. erste Molchlarve gesichtet; gut entwickelt und bereits mit erkennbarer Zeichnung
2014-16
8-9/ca. 60/ca. 35 GF-Laichballen und etliche Bergmolchlarven
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt
Hallo,
Ich vermute aufgrund der Formulierungsschnipsel, es gibt einen gültigen Bebauungsplan, der eine Höchstgrenze für die versiegelte Fläche beinhaltet. Jedenfalls muss das im Bescheid genau formuliert (und in diesem Fall auch berechnet?) sein.
Bis wann kannst du Widerspruch einlegen? Auf keinen Fall die Frist versäumen; die Begründung kannst du nachreichen.
NABU, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Tätig würden die sicherlich nur, wenn der Teich interessant wäre, sprich keinerlei Besatz, kein aufgeräumter und gepflegter "Zierteich". Welchen Stress erwartetst du denn, bzw. was hast du vor, was Stress verursachen könnte?
Hallo,
da käme es jetzt auf die genaue (wörtliche) Formulierung an, denn so steht es bestimmt nicht im Bescheid (zu unbestimmt; fehlende Gesetzesgrundlage).Mittlerweile ist der Teich zur Hälfte mit Wasser voll und ein Schreiben der Unterebaubehörde ist eingetroffen.
Die Teichanlage sei in einem nicht vorgesehenen Bebauungsplan erreichtet wurden und soll bis zum November beseitigt und renaturiert werden.
Ich vermute aufgrund der Formulierungsschnipsel, es gibt einen gültigen Bebauungsplan, der eine Höchstgrenze für die versiegelte Fläche beinhaltet. Jedenfalls muss das im Bescheid genau formuliert (und in diesem Fall auch berechnet?) sein.
Bis wann kannst du Widerspruch einlegen? Auf keinen Fall die Frist versäumen; die Begründung kannst du nachreichen.
Ich würde das so auslegen, wenn der Gartenteich im Rahmen des Bebauungsplanes zulässig ist, ist alles okay. Du benötigst keine Genehmigung (das ist Landesrecht, gilt also so nicht für andere Bundesländer).Hallo zusammen,
Kann jemand etwas zu dem „Genehmigungsfrei“ sagen?
[...]
Hat jemand Erfahrung mit der NABU, wie sehen solche Vereine einen Teichbau? Bei mir da draußen gibt es viele Molche, Frösche Kröten, Vögel, Libellen usw. Wenn sich sowas angesiedelt hat oder ansiedeln wird. Sind die mehr eine Hilfe oder gib es da mehr Stress?
NABU, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Tätig würden die sicherlich nur, wenn der Teich interessant wäre, sprich keinerlei Besatz, kein aufgeräumter und gepflegter "Zierteich". Welchen Stress erwartetst du denn, bzw. was hast du vor, was Stress verursachen könnte?