Dies ist eine mobile optimierte Seitenansicht, die schneller lädt. Wenn Du die normale Ansicht laden möchtest, klicke auf diesen Text.

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Costin

Mitglied
Dabei seit
4. Okt. 2012
Beiträge
4
Ort
98000
Teichtiefe (cm)
2
Teichvol. (l)
90
Besatz
9 Goldfische
Hallo zusammen,

nach langen suchen und Recherchen möchte ich euch um Rat bitten.

Habe letzten Dezember angefangen einen Gartenteich auszubaggern, im Außenbereich in einer Gartenanlage, ringsum sind Kuhweiden. Nun gut, ich gebe ja zu, mit 18mx8mx2m ca. 90m³ er ist etwas größer geraten als „normale“ Teiche. Als Grundlage für den Bau habe ich den § 63 Thüringer Bauordnung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen genommen. Die Gartengrundstücke sind größer.

Verfahrensfreie Bauvorhaben §63 ThürBO
5. f) Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3
8. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2, im Außenbereich bis zu 300 m2


Mitte des Jahres waren alle Erdarbeiten abgeschlossen (Uferzone und Stufen) und wir haben die EPDM Teichfolie verlegt und auf Regen gehofft. Mittlerweile ist der Teich zur Hälfte mit Wasser voll und ein Schreiben der Unterebaubehörde ist eingetroffen.

Die Teichanlage sei in einem nicht vorgesehenen Bebauungsplan erreichtet wurden und soll bis zum November beseitigt und renaturiert werden.


Anhörung Unterebaubehörde
Bei der Anhörung konnten mir keine wirklichen Gründe genannt werde warum der Teich wieder weg soll. Kleiner würde wohl gehen.

Bauamt -> mir
Soll es ein Schwimmteich werden? Nein
Fischzucht Karpfen? Nein, kein Wasser/ Stromanschluss
Wie groß ist er? Nach § 63 ThürBO 90m³ 140m²
Überdachung? Nein
Wo kommt das Wasser her? Regenwasser, habe ich mit dem Umweltamt/Wasseramt abgeklärt kein Problem.

Ich -> Bauamt
Soll ICH einen Bauantrag nachträglich stellen? Nein brauchen Sie nicht, ist Verfahrensfrei.
Was ist für das Bauamt das Problem? Der Teich sei zu groß, passt da nicht hin, sensibler Außenbereich, versiegelte Fläche.
Ich habe doch mit dem Wasseramt Herrn … gesprochen, Wasser läuft vom Teich auf die Wiese , sei alles kein Problem.
Wie groß darf ein Teich sein? Ist noch in Klärung.
Wie verbleiben wir? Wir schreiben Ihnen.


Nachahmungseffekt --- keinen, ist ja nicht jeder so verrückt, ohne Wasseranschluss einen Teich der Größe zubauen
Er soll/muss so groß sein damit er sich selbst reinigt, Naturteich

Ende

Kurios ist, ich habe davor im gleichen Kreis beim Bauamt 2x angerufen, bei zwei Unterschiedlichen Kollegen, 1 Std. Telefonate. Jeder von den beiden hatte eine andere Meinung. Beide waren nicht grundsätzlich dagegen. Eine Aussage war, für Gartenteiche gibt es keine festen Regeln und Gesetze. So einfach soll ich nicht aufgeben (Rechtsweg).


Hat einer ähnliche Erfahrung? Ideen wie ich weiter Vorgehen soll?


Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung

Harry
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hall Harry und :willkommen hier.
Ich kann da nix zu sagen, ist aber sehr merkwürdig und entmutigent.
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hallo Costin,
:Willkommen2

vielleicht wäre das hilfreich: der User Thias hat wie du dieselbe PLZ 98693.

(im Forum Schwimmteiche kannst du dir die Entstehungsgeschichte seines Schwimmteiches anschauen, sehr, sehr bemerkenswert!)

Obwohl Thias hier seit einiger Zeit nichts mehr geschrieben hat -sicher genießt er seinen Teich- denke ich du kannst ihn bestimmt eine PN oder Mail schicken, evt. hat er ein paar Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hallo Harry,
:Willkommen2

Es kann auch nur ein Paragraph sein, auf dem ein Kollege im Bauamt rumreitet.
Ich kenne User, deren Teich genau 1,99m tief ist, dann ist der außerhalb von dem Zuständigkeitsbereich und macht Bautechnisch weniger Probleme.
Ja nach Tiefe ist die untere oder obere Wasserbehörde - mag auch bei dir anders sein - dafür zuständig.
Hat der Teich weniger als 2m Tiefe, ist es bei uns deutlich einfacher.
Lass ihn mal etwas ab und mess noch mal genau nach - könnst ja sein er hat doch nur 1,98m Tiefe.
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hi,
Ein Teich ist ein Wasserbecken und keine Abgrabung. Danach bis 100.000 l genehmigungsfrei.
Ich würde diese Sache sofort meinem Anwalt übergeben und mich mit dem Amt nicht lange rumstreiten.
Gruß
Schroedi
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

MoinHarry,
auch von mir ein :Willkommen2
Soweit ich das in Erinnerung habe,gibt es auch bei uns gewisse Richtlinien für Teiche.Besonders was die Tiefe angeht.Da braucht man ab 2,00m Tiefe Schürfrechte.
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hallo,

falls es der Behörde wirklch nur auf die Tiefe ankommt und die vielleicht nachmessen wollen,
würde ich schnellsten Substrat nachfüllen. Ist sicher auch gut für einen Teich dieser Art.

mit freundlichem Gruß Witsche
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hallo zusammen,

erst mal Danke für die vielen Antworten.

@Jörg, Mathias, Witsche, die Behörde hat die Tiefe/Größe nicht nachgemessen. Ich gehe davon aus, dass die Kollegen im Sommer vor Ort waren, als nur der Aushub und „Loch“ zu sehen war. Das ganze sah dann schon sehr stark nach Mondlandschaft aus. Es wurde kein Wort darüber verloren, dass ich zu tief oder so bin. Die Kollegen reden immer nur, „In der Größe nicht“. Ich denke, es ist ein psychologisches Ding, wenn die jetzt kommen würden (halb voll Wasser) oder wenn der Teich voll ist wäre alles halb so wild.

Kann jemand etwas zu dem „Genehmigungsfrei“ sagen? Ist das Ermessen, „das Gesicht“ und gut Glück der Beamten, Wetterlage…?

Mir wurde das am Beispiel einer Garage so erklärt. Eine Garage bis zu einer Größe Xm² Xm³ ist Genehmigungsfrei. Wenn der Bürger nun in einem Altstadtgebiet wohnt und seine Garage vorne an die Straße baut/gebaut hat, stört die „neue Garage“ das „Altstadtbild“ und passt da nicht hin! Also kommt die Baubehörde und sagt abreisen und 15m nach hinten versetzt errichten. Eine Baugenehmigung braucht man nicht, ist ja Genehmigungsfrei.

Hat jemand Erfahrung mit der NABU, wie sehen solche Vereine einen Teichbau? Bei mir da draußen gibt es viele Molche, Frösche Kröten, Vögel, Libellen usw. Wenn sich sowas angesiedelt hat oder ansiedeln wird. Sind die mehr eine Hilfe oder gib es da mehr Stress?


@PeterBoden Danke für Deinen Tipp, der User Thias hat eine seinen Teich in einer ähnlichen Größen, will für ihn nur hoffen das er nicht den gleichen Stress bekommt wie ich. Die machen alle paar Jahre Luftbilder. War eben in einem Hesseischen Bauamt, die haben ähnliche Ansichten. >> Im Außenbereich soll nichts verändert werden, wir wollen ja noch ein bissen Natur, und der Nachahmung-Effekt, er würde es auch nicht Genehmigen<<


Sorry bin sehr verwirrt und verzweifelt

Gruß

Harry
 
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hier mal ein paar Bilder zur Vorstellung….

Die dämliche Betonplatte war nicht geplant, da hat einer mal eine Kellerplatte gegossen.
 

Anhänge

  • 2012-04-01 15.29.36.jpg
    245 KB · Aufrufe: 61
  • 2012-06-23 14.12.04.jpg
    183,8 KB · Aufrufe: 51
  • 20120923_190804.jpg
    218,7 KB · Aufrufe: 53
Zuletzt bearbeitet:
AW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §63 ThürBO noch doch riesen Stress vom Bauamt

Hallo Harry,

der Teich bei Thias liegt an seinem Haus, da gibt es garantiert einen B-Plan.
(wie in meiner Baudoku erwähnt bin ich in meinem B-Plan sogar dazu verdonnert worden einen Teich anzulegen, ansonst hätte ich anderweitige Ausgleichsmaßnahmen durchführen müssen, was weiß ich, Wald aufforsten, Streuobstwiesen pflanzen oder oder oder)

Anderweitige Ausgleichsmaßnahmen?

Bevor ich mit weiteren Vermutungen oder Halbwissen auftrete: das du momentan verzweifelt bist kann ich SEHR gut verstehen, des weiteren bist du zeitlich im Zugzwang. Hole dir doch einen kurzfristigen Beratungstermin bei einem örtlichen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sicher hast du da -kleine- Kosten aber auch ein wie immer geartetes Ergebnis.
 

Benutzer, die dieses Thema gerade betrachten

Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…