AW: "Wilde" Fische
Hallo Torsten,
nicht irgendwie einschläfern...
Wenn sich wirklich niemand findet (Aushang im Supermarkt, ebay-Kleinanzeigen etc.), und ein vernünftiger Grund vorliegt (§ 17 TierSchG: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet...) dann gilt lt. § 4 TierSchG Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Eine solche Person kann z.B. sein: Tierarzt, Angler, Fischwirt, Teichwirt.