Danke Frank für diese Hinweise (so öffentlich werden diese Verordnungen ja leider nicht wirklich gemacht).
All diese Verordnungen finde ich persönlich sehr sinnvoll, denn sie beziehen sich doch in erster Linie auf den Handel mit diesen Tieren bzw. Pflanzen.
Das es überhaupt zu solchen Verboten kommen muss, liegt aber an den Haltern und Besitzern. Wie kommt die
Wasserpest in den See und wie der Blaubandkärpfling (den ich gar nicht kenne), etc... ? Zu Fuß sind sie nicht gegangen - aber Halter bzw. Besitzer haben sich dieser Fische und Pflanzen in öffentlichen Gewässern entledigt.
Wir haben hier in der Nähe eines der wenigen größeren Naturschutzgebiete des Ruhrgebietes. Wenn ich die Gartenabfallhaufen, die von Menschen, die zu faul sind zur Müllkippe damit zu fahren dort sehe, wird mir immer ganz anders
. Es gibt Untersuchungen die belegen, dass durch dieses Gartenabfallentsorgen invasive Pflanzen in dieses Naturschutzgebiet eingedrungen sind und einheimische Pflanzen verdrängen.
Das selbe gilt für die Teiche dieses Naturschutzgebietes. Eine Alditüte voll mit Wasser, Pflanzenresten und drei Goldfischen (oder eben Blaubandkärpflingen) mal schnell in den Teich entsorgt... das Gewissen ist beruhigt - und die überzähligen Tiere entsorgt
.
Da Gesetze und Verordnungen in erster Linie eine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen der Legislative bieten sollen, werde ich jetzt nicht meine geliebte gelbe
Scheinkalla aus dem Teichrand rupfen und häckseln. ( ach, ich wäre ja froh wenn sie bei mir 'invasiv' wäre
) Aber ich werde diese Pflanze auch nicht im Handel vermissen - wenn es sie nicht mehr gibt
.
Petra