AW: Fische - aber woher????
Moin.
Was fertiges scheint es von vB nicht zu geben... Linkliste haben wir schon und für reine Adressen (soll ja Händler ohne HP geben) ist sie unbrauchbar.
Wir haben jetzt mal ausprobiert, ob das Lexikon uns diesbezüglich weiter helfen könnte.
Bleibt aber das Problem, dass die Titel automatisch Crosslinks hervorrufen. Man muss also gut überlegen, wie man die einzelnen Beiträge benennt, damit jeder sieht was gemeint ist und keine Crosslinks (z.B. 91... anspringen), obwohl nicht gewollt.
Wir können nur gliedern in:
-Fischhändler
-------Postleitzahlgebiet 0
-------Postleitzahlgebiet 1
-------Postleitzahlgebiet 2
Eine weitere Untergliederung lässt das Lexikon nicht zu.
Für eine bessere Übersicht müßten die Einträge selbst dann als Gebiet 02, Gebiet 06, Gebiet 23, usw. unterhalb der passenden PLZ erfolgen, d.h. diese Einträge müßten immer wieder editiert/aktualisiert werden (jeder Eintrag enthält dann alle Händler des Gebietes 02 oder 65). Die Rechte, fremde Beiträge zu editieren lassen sich aber nur global fürs ganze Lexikon + Kopplung an die Benutzergruppe vergeben. D.h. wenn sich ein oder zwei User bereit erklären würden, bekämen sie diese Rechte nur über eine neue, zusätzliche Benutzergruppe (müßten wir anlegen) zugeteilt.
![Kopf-Kratz :kopfkratz :kopfkratz](/xf/styles/default/xenforo/smilies/neue/big/Kopf_kratzen13.gif)
Ganz ehrlich - das gefällt mir nicht so wirklich.
Vielleicht findet sich jemand, der generell die Einträge anlegt und verwaltet (läßt sich Adressen per PN zuschicken)? Die eigenen Einträge kann jeder Lexikon-Mitarbeiter nämlich selbst so oft bearbeiten, wie sie/er lustig ist.
Die mögliche Struktur haben Joachim und ich versuchsweise angelegt.
Ich habs zum ansehen mal freigeschalten.... Einfach im Portal links im Menü direkt ins Lexikon schauen.
Namen/Titel lassen sich ganz flott ändern.
Zusätzlich sehe ich allerdings diese Probleme: http://www.e-recht24.de/forum/1308-adressen-veroeffentlichen.html#post6455
Woher sollen wir wissen, ob der Händler eingetragen werden möchte? Wer soll diese Erlaubnis einholen und abheften, für den Fall der Fälle?
Ja, wir machen uns da evtl. zwei Gedanken zuviel, aber wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, ist die Plattform Hobby-Gartenteich unter Umständen nicht mehr existent. Wir sind immer noch im Bereich Hobby.... das so durchaus genug Geld und Zeit verschlingt. Auch ohne irgendwelche Anwaltsschreiben.
Beste Grüße Annett,
die jetzt dringend los muss, sonst gibts
![Hauen Baseball :haue1 :haue1](/xf/styles/default/xenforo/smilies/neue/big/Hauen_Baseball8.gif)