Bitte nicht immer alles sofort verquirlen und auf unmögliche Einzelfälle ummünzen, denn wer rennt mir schon hinterher? ...
Du schreibst:
Sicher? Wenn ich dir mit der Kamera auf den Pelz rücke und dich im öffentlichen Bereich ablichte, bin ich dern Auffassung, das ich solche Bilde eben NICHT veröffentlichen darf, da du ja keine Person öffentlichen Interesses bist.
Ich hatte aber (bewusst) geschrieben und markiere dazu jetzt auch ein wichtiges Wort in Fettschrift:
Von Dir persönlich erstellte Bilder kannst Du im Regelfall immer veröffentlichen, auch wenn eine frei herumstehende Skulptur darauf verewigt ist. Auch wenn darauf Personen im öffentlichen Verkehrsraum zu erkennen sind ...
Wenn Du also die Skulptur fotografierst und ich mit einem Bierkasten in der Hand daneben stehe, sozusagen als schmückendes Beiwerk, dann kann ich auf und nieder hüpfen - Du kannst das Bild hochladen.
Falls ich aber volltrunken neben der Skulptur in einer seltsamen Pose herumliegen würde, dann nicht.
Das alles ist u.a.
hier beschrieben, ebenso mit kurzen Worten zu Paparazzi und Kinderfotos.
Natürlich ist auch dort nicht jeder Sonderfall beschrieben ...
Ansonsten siehe auch: Der "Hutbürger" - der hatte auch keine Ahnung von nichts und davon eine ganze Menge.
Zur Abmahnung:
Nach meinem Verständnis ist geplant den Seitenbetreiber zunächst in Haftung zu nehmen, es sei denn er weist nach alles erdenklich mögliche unternommen zu haben um die Störung zu vermeiden.
Ja, das ist auch mein momentanes Verständnis.
Und ich wählte bewusst diese beschi...e Kochbuchseite, da deren Geschäftsmodell wirklich nur auf ein hohes Ranking der unmarkierten Trivialbilder (Brötchen, Brezel, Gurke, Tomate, aber auch die fertigen Gerichte) ausgerichtet ist und mit "
die Rezepte mit Fotos sind kostenlos" wirbt.
(alter Beitrag, die Masche zieht er aber genau so heute noch durch. Natürlich mit den nötigen gesetzl. Anpassungen im Impressum seiner Seite ... Eine Bitte noch: Klickt nicht irgendwo seine Seite an, man sieht alles Nötige bezüglich der Vorgehensweise auch auf den Screenshots und Beiträgen auf anderen Seiten. Aufpassen: dieser Mensch steckt u.a. auch hinter: welt-rezepte und schiebt Dich von dort weiter auf seine Köderseite ...)
Grundsätzlich hat der Mann mit seinen Klagen leider recht, das ist unbestritten. Das perfide an der Masche ist die Köderei ahnungsloser/fauler Menschen mit solchen Trivialfotos eines Brötchens/Gurke/Bockwurst mit 80x80 Pixeln.
Jetzt zum angesprochenen Problem eines automatischen Uploadfilters:
Ich fotografiere jetzt ein unschuldiges Brötchen mit weißem Hintergrund. Zufällig hat es die gleiche Form und liegt fast genauso ähnlich herum wie das exklusive Supermodel-Brötchen des besagten Herrn K. Ich lade jetzt mein mühsam erstelltes hochwertiges Brötchenfoto im Wert von 326,75 € MFM irgendwo hoch, von mir aus auf Instagram o.ä.
Welcher Uploadfilter auf der Welt soll das jetzt genau erkennen können?
Mit welcher Erkennungsschärfe soll dieser eingestellt werden? Pixelgenau wäre super, geht aber logischerweise nicht ...
Oder aber auch
solche Probleme, welche die Praxisuntauglichkeit von automatischen Filtern demonstrieren.
Siehe auch den Link diesbezüglicher Fehlfilterung weiter oben von mir.
Oder ...
Ich hoffe, dass der Artikel 13 der
Richtlinie auf Grund der Proteste doch noch im Trilog gekippt werden kann und das laut Entscheidung des europäischen Gerichts im März letzten Jahres die
EU-Verordnung 1049/2001 auch im Trilog eingehalten wird.
Das Papier kann noch vom Parlament gekippt werden.
Ansonsten kann man dann nur noch auf ein hoffentlich entsprechend angepasstes nationales Gesetz hoffen. - Was ja eigentlich auch im Koalitionsvertrag definiert wurde. Aber ich glaube, ich schweife gerade ab ...
Gruß Carsten