Köderfische im Gartenteich

AW: Köderfische im Gartenteich

Hallo,
Aber danke für den Tipp mit den Goldfischen als Köder.Habe damit 2 Hechte(60 und 85 cm) und einen Zander gefangen. Werde in nächster Zeit öfter mal tote Goldis verwenden auch wenn es schade ist. Geht echt gut und meinem Gartenteich tuhe ich auch etwas gutes damit.
 
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Lieber kleiner Nick,

ich versuchs nochmal. Fische aus Deinem
Gartenteich darfst Du nicht als Köderfische
verwenden. Den Grund dafür, Einschleppung
von Seuchen hab ich Dir schon vorher beschrieben.

Köderfische entweder aus dem Gewässer, aus
dem Du dann Hecht und Zander holst, fachgerecht
getötet, oder gefrorene, kontrollierte Köderfische.

Hast Du überhaupt einen Angelschein ?
Wenn Du geprüfter Angler bist müsstest
Du das doch wissen, oder ?

Gruß
Andy
 
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einer sagt angle mit deinen goldis dan mache ich das. Dan sagt wieder ein anderer das ist verboten könnt ihr euch mal einigen???
 
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EDIT: Den 1. Teil dieses Beitrags findet Ihr in der Trashbox - jetzt geht es mit dem Thema weiter (Gruß Blumenelse)


einer sagt angle mit deinen goldis dan mache ich das. Dan sagt wieder ein anderer das ist verboten könnt ihr euch mal einigen???

Hallo Nick,

Du darfst halt nicht alles für bare Münze nehmen, was
einige hier verzapfen. Am besten Du wägst selber ab
welche Tips Dir sinnvoll erscheinen und welche nicht.
Die gesetzliche Grundlage ist klar definiert, ob Du Dich
daran hälst ist Deine Sache wenn Du mit den Konsequenzen
leben kannst.

Gruß
Andy
 
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Hallo!

Hier geht es um die Frage mit den Köderfischen. Euren täglichen kleinen Hick-Hack findet Ihr in der Trashbox, da könnt dann weitermachen:
https://www.hobby-gartenteich.de/xf/threads/24651

Muss aber nicht sein!
 
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Hallo,

ich finde das schon etwas merkwürdig mit den Köderfischen.

Ich selbst habe einige in einem großen Angelbedarfgeschäft gekauft, nicht um sie als Köder zu verwenden, sondern in meinem Teich einzubürgern (ich mag keinen toten Fisch :) ).

Wenn es nicht zugelassen ist mit lebenden Fischen zu angeln und ebenso das Hältern, wieso werden sie dann in dem Geschäft gehältert ? Und die bedingungen welche ich da sah, waren bestimmt nicht nach dem Tierschutzgesetz (kein Futter, starke Überfüllung der Behältnisse).

Es ist sehr schwierig hier einheimische Fische zu erwerben, daher hatte ich sie dort geholt.
Nachdem ich sie ersteinmal wieder aufgepäppelt hatte, schwimmen sie nun schon 2 Jahre bei mir im Teich. Mittlerweile habe ich aber eine bessere Quelle für einheimische Fische aufgetan, 1000er Pack von Fischfarmen waren mir auch zuviele.

Axel
 
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Hi Axel,

die verbotene Hälterung bezieht sich auf das hältern beim Angeln direkt. Also z.B morgens einen Schwung Köfis mit der Senke fangen, und dann den ganze Tag am Angelplatz in einem Eimer schwimmen lassen (bis sie an Sauerstoffmangel abkratzen:zensiert oder die von andernorts lebend mitgebrachte einfach ins Gewässer entsorgt werden wenn man Heim geht). Tot (ordnunggemäß abgeschlagen/abgestochen) dürfen sie den ganze Tag rumgetragen werden.
Ich selber hab lebende Köfis schon seit rund 10 Jahren in keinem Angelladen mehr zum Verkauf gesehen:kopfkratz, wenn nur eingeweckte oder tiefgefroren im Eisfach des Maden/Würmerkühlschrankes:D

MfG Frank
 
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Genau genommen geht es ausschliesslich um die Hälterung von Fischen am Gewässer allgemein. Es wird keine Unterscheidung gemacht ob es sich nun um "Köderfische" handelt oder um " Speisefische".

Grundsätzlich dürfen Fische in Setzkeschern lebend gehalten werden, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Fischereiverordnungen erfüllt sind. Diese sind Ländersache und daher in jedem Bundesland etwas abweichend.

Die Hessische Fischereiverordnung sieht in §6 vor: Zitat: "...Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden; das Zurücksetzen ist unzulässig...." eine weitere Einschränkung (ausser für Schiffahrtswege) gibt es nicht.

In der Thüringer Fischereiverordnung wird in §22 gesagt: Zitat: "...Das Hältern von mit der Handangel gefangenen Fische im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken..." für Salmoniden gilt ein generelles Hälterungsverbot. Das Hältern in Schifffahrtswegen ist nicht wie in Hessen verboten, sondern erlaubt "...wenn keine Schädigung der Fische zu erwarten ist..."

Wie bei allen Gesetzen und Verordnungen ist die Formulierung nie so eindeutig, dass man konkrete Aussagen davon ableiten kann.

Sind die 10 (massigen) Rotfedern in meinem Kescher nun für den "menschlichen Verzehr bestimmt" (z.B. Fischsuppe) ? Ist eine 2 pfündige Schleie nicht auch ein prima Köderfisch auf Waller? Und was ist eine "geringstmögliche Dauer"? (lediglich die maximale Dauer wird mit der "Tagesfangzeit", also dem Ende des Angelns, definiert).

Das Einbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Die Hessische Fischereiverordnung geht er garnicht darauf ein während in Thüringen nur Köderfische aus dem jeweiligen Fischgewässer stammen dürfen.

Fazit: Fische dürfen in Setzkerschern gehalten werden und auch aus fremden Gewässern stammen, sofern die jeweilige Fischereiverordnung des Bundeslandes nicht dagegen spricht oder der Fischereirecht-Inhaber gesonderte Regelungen getroffen hat.
 
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Hallo,

darin bestand wohl auch mein Problem, lebende Fische von Anglern für den Teich zu bekommen. Bei den meisten Angelgewässern (Teiche) mussten die Fische gleich getötet werden und durften nicht lebend abtransportiert werden.

Naja, nach über einem Jahr suche hat das Thema doch noch erledigt.

Axel
 
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Ihr lieben Teichianer!

Gibt es auch Bereiche im Netz, die sich mit dem Angeln beschäftigen?

Dort wäre m.E. ein Beitrag über lebendig aufgespießte "Köderfische" sehr gut aufgehoben.

So, nun muss ich aber in die Koje, denn am Freitag will ich fit sein.
Dann werde ich nämlich nur so zum Spaß ein paar Fische aus meinem Teich holen, ihnen
Kiemenfeigen geben (Ohren haben sie ja nicht so ausgeprägte) und wieder zurück ins
Wasser setzen. Bringt Freude und Belustigung!:oki


Ok, ok, ok, das wandert wohl in die Müllbox...

Herzlicher Gruß aus Wilhelmshaven,

Der Sir, der Marlowe
 

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