Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte

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Hi,

ein Zaun oder Mauer (>1,2m) der auch für Erwachsene nur mit etwas Aufwand (hochklettern/runterdrücken) zu übersteigen ist gilt laut Gesetzgeber als ordentliche Grundstücksabsicherung. - wer da uneingeladen drüber steigt begeht einen Hausfriedensbruch und ist selbst Schuld wenn er z.B von nem Vierbeiner dahinter gebissen wird:D

Ein 30-40cm Mäuerchen/Zäunchen was problemlos mit einem einzigen Schritt zu überwinden ist keine ordentliche Absicherung. Bei letzterem können z.B kleine Kinder auch noch ganz schnell und leicht drüber springen

Überklettern Kinder einen Zaun/Mauer wo auch ein Erwachsener nicht ohne Aufwand drüber kommt (was ja nicht in ein paar Sekundenbruchteilen passiert) und es passiert ihnen was auf dem fremden Grundstück haften die Eltern, ebenso wenn sie mit ihren Sprößlingen irgendwo zu Besuch sind und sie genau wissen das der Gastgeber z.B nen Pool im Garten hat, Eltern haben eine Aufsichtspflicht über ihre Kinder - deswegen wurde z.B auch noch nie eine Gemeinde haftbar gemacht wenn ein Kind in einem uneingezäunten Gemeindegewässer (Löschteich, Parkteich, Bach, Fluß) ertrunken ist weil es alleine unterwegs war
 
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wir haben damals im Studium mal einen solchen Fall durchgearbeitet:
eine Einfriedung ( z.B. Zäune, Mauern oder Hecken) des Grundstücks oder des Teiches ist rein rechtlich auf Grund der bestehenden Gesetze oder Verordungen ausreichend, jedoch ist Recht haben oder Recht bekommen immer noch etwas anderes
 
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eins ist in diesem Zusammenhang festzuhalten. Sollte in einem Teich ein Kind zu Schaden kommen, wird man bzgl. des Schadenersatzanspruchs an Dich herantreten. Ggf. wird ein Gericht dann entscheiden, ob Deine Sicherungsmaßnahmen und die örtlichen Gegebenheiten eine Haftung Deinerseits begründen oder nicht. Hiervor wirst Du Dich dann auch wohl nicht schützen können.
Wichtig ist daher, dass Du eine Privathaftpflichtversicherung mit einer möglichst hohren Deckungssumme hast. Die Versicherung wird die Angelegenheit dann für Dich bearbeiten und ggf. die berechtigten Ansprüche ausgleichen.
Die moralische Verantwortung wird zwar immer bei Dir bleiben, die materiellen Ansprüche wird aber die Versicherung ausgleichen.
 
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Mal anders gefragt - glaubt ihr ein Fischteichbesitzer oder auch ein Kieswerkbesitzer haftet dafür wenn einer in seinem Teich ertrinkt - mit Sicherheit nicht - und da ist die Besitzsache nicht so leicht ersichtlich wie bei einem eingezäunten Privatgrundstück. (dass man erkennen kann, dass man Hausfriedensbruch begeht!)
Selbst wenn eine Gemeinde am Dorfteich kein Schild aufstellt, dass das Betreten auf eigene Gefahr ist, ist derjenige selbst Schuld, der das Eis betritt und einbricht und vielleicht dabei sogar umkommt.

Gruß Nori
 
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hallo Nori,
da magst Du durchaus recht haben, allerdings befinden sich die gewerblichen Teiche meist nicht in der Nähe von Wohngebieten. Die Anforderungen an die Sicherung von spielenden Kindern werden dort dann geringer sein. Nichtsdestotrotz werden beide ihre Gewässer auch entsprechend schützen müssen.
Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten sind grundsätzlich immer auch ortsabhängig und werden auch davon mit beeinflusst, was ein verständiger Mensch erwarten kann bzw. womit er rechnen muss. So wird auf einem Waldweg nicht zu erwarten sein, dass dieser eben ist, in einem Wohngebiet wird gleiches aber schon verlangt.
Als Teichbesitzer kann man sich zwar über die teilweise vorhandene Ungleichbehandlung ärgern, sie ändert aber nichts am Ergebnis.
 
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Hallo,

letztendlich wird die rechtliche Frage hier nicht zu klären sein, denn im Falle eines Falles wird ein Richter diese klären.
Und da gibt es eben ganz unterschiedliche Urteile - wie schon geschrieben: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Wichtiger erscheint mir die moralische Verantwortung und die Absicherung im Falle einer Haftung.

Ein Beispiel aus meinem entfernteren Bekanntenkreis: eine Neubausiedlung. Die Gärten der Eigenheime waren noch nicht so wirklich eingezäumt und befestigt. Ein Nachbar hatte sich als erste Aktion den Traum vom Teich verwirklicht. Das dreijährige Nachbarkind fiel in den Teich und wurde erst nach einiger Zeit wiederbelebt. Die Folge: durch den Sauerstoffmangel ist dieses Kind schwerbeschädigt. Sitzt im Rollstuhl und ist ein Pflegefall. Das Ganze ist jetzt schon Jahre her, der Teichbesitzer - bzw. seine Versicherung - wird sein Leben lang zahlen müssen.
Zum moralischen Aspekt: die Nachbarn wohnen immer noch nebeneinander. Jeden Tag kann der Teichbesitzer das behinderte Kind sehen und jeden Tag müssen die Eltern des Kindes die Familie treffen, die am Unglück schuld ist. Und - für mich völlig unverständlich - den Teich gibt es immer noch.....mir wäre der Spaß an diesem Hobby völlig vergangen.
petra
 
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Hallo zusammen, da habe ich ja den richtigen Thread gefunden.

Ich bin am überlegen ob ich mir nächstes Jahr im Sommer einen Fischteich anlegen sollte, nun ist die Sache so, das der Teich nicht zu klein sein sollte und auch eine gewissen Tiefe haben sollte, wegen dem einfrieren und den Fischen...
Das Problem ist aber, das mit sehr hoher wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren da rundumzu ein Neubaugebiet entsteht und ich bestimmt keine Lust habe, da irgendwann evtl ein Kind rauszuangeln...
Nach vielen suchen im Internet, bin ich nicht wirklich auf eine gute Lösung gekommen, was mit dem was der Teich haben soll kompatibel ist, genau das was toll ist, ist auch der Anziehungpunkt für spielende Kinder...

Nun ist die größte Frage, wie bekomme ich den Teich zu ca 95% sicher, was mir spontan bei den ganzen Beiträgen eingefallen ist, wäre Nato - Zaun, wie schick... Die möglichkeit die mir einfallen würde, wäre eine Seite des Grundstücks, was direkt zum Neubaugebiet grenzt, mit 2m hohen und dichten Alpenrosen abzugrenzen, die andere Seite würde von einer gut 2,5m hoch Tannenheck eingegrenzt und zutritt bekommt man nur wenn man von der Straße aus die 20m lange auffahrt hochgeht - ob das reicht??

Naja nach dem ganzen lesen, frage ich mich wirklich,warum da nun so ein Theater von gemacht wird. Klar niemand will das mal ein Mensch in seinem Teich ertrink, aber bei so vielen Gefahrenquellen die es gibt, sei es provoziert oder einfach nur dumm gelaufen....

Vielleicht kann mir ja jemand noch ein paar Anregungen geben, wie man sowas schön und sicher realisieren kann.
 
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Hi

Petras letzter Beitrag trifft auch bei mir zu. Zuerst war der Teich. Umzäunung war halb vorhanden aber bevor ich Wasser einlaufen ließ, hab ich den Rest noch mit 1,2m hohem Zaun gesichert. Da im Nachbargarten gelegentlich Kinder spielen bin ich jetzt froh, dass ich das gemacht hab.
Zum moralischen Aspekt gibt es immer auch eine moralische Verantwortung. Es ist überhaupt ein Witz, dass Eltern oder der die Gerichte dem Teichbsitzer (sofern er ihn oder sein Grundstück denn deutlich und erkennbar abgegrenzt hat, das wäre dann der rechtliche Aspekt) die Verantwortung in die Schuhe schieben können. Das zeigt mal wieder, dass in unserem Staat viel zu viel Spielraum ist. So etwas muss doch genau gereglt sein.
Wenn ich will, dann komme ich über jeden Zaun, das hätte ich auch geschaft, als ich 10 war.

Im Beispiel von Petra kann man sich das natürlich gut vorstellen, wie es denn ist, wenn man betroffen ist, egal von welcher Seite. Den Teich hätte ich wohl abgeschafft aber auch hier ist die Frage, wer "schuld" ist. Ich würde mir nicht gefallen lassen, wenn ich als Teichbesitzer dafür die Verantwortung alleine bekomme, so hart es auch sein mag. Es besteht zweifelsfrei eine Fahrlässigkeit aber auch Kinder muss man doch im Auge behalten und "sichern".
Da kommt keiner drauf. Was Kinder davon abhällt in/an den Teich zu gelangen, hällt sie auch davon ab, aus dem Garten zu kommen. Insofern ist das auch wieder ein Witz. Das Gericht hätte ja auch mal fragen können, wie das Kind aus den eigenen Garten gekommen ist. Scheinbar gibt es da keine Vorraussetzung, dass der Garten "ausreichend gesichert" ist gegen "ausbruch"

Es ist sehr traurig, was da passiert ist aber jeder hat hier eine gewisse Mitschuld. Das muss man einfach mal so sagen wenn man neutral denkt. Klar, das Kind hat nicht so weit gedacht und trägt die wenigste Schuld, was ja auch nachvollziehbar ist, aber es trägt den schaden. Als Elternteil ist man doch verantwortlich, das Kind vor jedem erkennbaren Schaden zu schützen. Rechtlich UND moralisch.

Hoffen wir, dass niemandem so etwas passiert.

Grüße Michael
 

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