- Dabei seit
- 23. Okt. 2004
- Beiträge
- 7.770
- Ort
- 35041
- Rufname
- Frank
- Teichfläche (m²)
- 134
- Teichtiefe (cm)
- 160
- Teichvol. (l)
- 100000
- Besatz
- Astacus astacus
Scardinius erythrophthalmus
Gambusia affinis
Parachondrostoma toxostoma
AW: Rechtliche Frage - Sicherheitsaspekte
Hi,
ein Zaun oder Mauer (>1,2m) der auch für Erwachsene nur mit etwas Aufwand (hochklettern/runterdrücken) zu übersteigen ist gilt laut Gesetzgeber als ordentliche Grundstücksabsicherung. - wer da uneingeladen drüber steigt begeht einen Hausfriedensbruch und ist selbst Schuld wenn er z.B von nem Vierbeiner dahinter gebissen wird
Ein 30-40cm Mäuerchen/Zäunchen was problemlos mit einem einzigen Schritt zu überwinden ist keine ordentliche Absicherung. Bei letzterem können z.B kleine Kinder auch noch ganz schnell und leicht drüber springen
Überklettern Kinder einen Zaun/Mauer wo auch ein Erwachsener nicht ohne Aufwand drüber kommt (was ja nicht in ein paar Sekundenbruchteilen passiert) und es passiert ihnen was auf dem fremden Grundstück haften die Eltern, ebenso wenn sie mit ihren Sprößlingen irgendwo zu Besuch sind und sie genau wissen das der Gastgeber z.B nen Pool im Garten hat, Eltern haben eine Aufsichtspflicht über ihre Kinder - deswegen wurde z.B auch noch nie eine Gemeinde haftbar gemacht wenn ein Kind in einem uneingezäunten Gemeindegewässer (Löschteich, Parkteich, Bach, Fluß) ertrunken ist weil es alleine unterwegs war
Hi,
ein Zaun oder Mauer (>1,2m) der auch für Erwachsene nur mit etwas Aufwand (hochklettern/runterdrücken) zu übersteigen ist gilt laut Gesetzgeber als ordentliche Grundstücksabsicherung. - wer da uneingeladen drüber steigt begeht einen Hausfriedensbruch und ist selbst Schuld wenn er z.B von nem Vierbeiner dahinter gebissen wird
Ein 30-40cm Mäuerchen/Zäunchen was problemlos mit einem einzigen Schritt zu überwinden ist keine ordentliche Absicherung. Bei letzterem können z.B kleine Kinder auch noch ganz schnell und leicht drüber springen
Überklettern Kinder einen Zaun/Mauer wo auch ein Erwachsener nicht ohne Aufwand drüber kommt (was ja nicht in ein paar Sekundenbruchteilen passiert) und es passiert ihnen was auf dem fremden Grundstück haften die Eltern, ebenso wenn sie mit ihren Sprößlingen irgendwo zu Besuch sind und sie genau wissen das der Gastgeber z.B nen Pool im Garten hat, Eltern haben eine Aufsichtspflicht über ihre Kinder - deswegen wurde z.B auch noch nie eine Gemeinde haftbar gemacht wenn ein Kind in einem uneingezäunten Gemeindegewässer (Löschteich, Parkteich, Bach, Fluß) ertrunken ist weil es alleine unterwegs war
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