AW: Rheier sind doch "doof" oder?
Hi Annett
Ganz so stimmt deine Aussage auch nicht.
Geschossen werden darf auf dem eigenen Grundstück, solange wie gewährleistet ist daß das Geschoss das Grundstück nicht verläßt.
Soweit das eine.
Hälst du dich daran, ein Nachbar sieht aber das du auf ein Tier anlegst, dann biste fällig. Tierschutz.
Aber ein Witz bleibt es allemale mit nem Luftgewehr nen
Reiher zu verjagen wollen. Der grinst sich ,gelinde gesagt, einen. Mit so nem Ding kannste vielleicht gerade nen Spatzen killen, aber alles andere tust du damit lediglich verletzen. Wo wir dann wieder bei der Tierquälerei wären.
Und alles darüber KK etc. fällt unter das Waffengesetz.
Gruß
Werner
Der sich von ner Zwille, richtig gebaut, weit mehr verspricht.