Willkommen....Jetzt musst Du nur noch auf die Bereichseinteilung 0 und 1 gucken. Diese erlaubt ausserhalb der Bereiche 0 und 1 Elektroinstallitionen mit 230V.
Das geht...theoretisch..direkt neben dem Becken unterhalb des Wasserspiegels.
Angenommen:
-...ein Teich mit 30cm über umgebendes Erdreich angelegt.
-Wasserspiegel -10cm also 20cm über Erdreich
Bereich 0 ist das Becken bis OK Becken, Bereich 1 ist ab OK Becken 2m horizontal seitlich weg.
Somit wäre der 20cm hohe Bereich des Teichsockels z.B. gar nicht erfasst...und ich könnte dort- natürlich unter Beachtung weiterer Vorschriften- eine 230V Steckdose anbringen, weil ausserhalb Bereich 0 und 1.
Ausserhalb Bereich 0 und 1 ist es ja erlaubt....230V Installationen und Geräte..Bereich 2 mit Schutzmaßnahmen (Erdung, FI/RCD)
Das dieses am "Teichsockel" natürlich sicherheitstechnisch Quatsch ist, und ich so etwas nicht installieren würde...
Bei mir ist es übrigens mit den Nachbarn so ähnlich:
Mein Teichrand ist 1m vom Zaun entfernt, 0,1m höher als der Zaunsockel.
Nachbars Grundstück liegt 0,5m tiefer als meines.
Er hat dort das Elektrokabel verlegt und die Steckdosen für den 1,5m vom Zaun entfernt stehenden Pool...und auch seine 230V Poolpumpe steht da offen. Ich habe es nett angemerkt....."ist ja ein FI davor"....
In Bezug auf meinen Teich ist es ja so OK, weil seine Elektroinstallation unterhalb Bereich 1 liegt - von meinem Teich aus gesehen.
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Übrigens, was würde im Schadensfall der "Richter" fragen??
Vielleicht würde er fragen, ob sich der Teichler nicht vor Errichtung des Teiches über die Vorschriften hätte informieren können und auch einmal über den Zaun gucken....oder eben den Teich mit Abstand zu den Elektroinstallationen des Nachbarn errichten....
Jetzt kann man wieder drüber schmunzeln- wer mag. Es gibt und gab leider immer wieder Vorfälle. Wenn auch zum Glück recht selten...
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hier nochmal der link zur "rechtlich sauberen" Leseprobe eines Fachbuches, wo man die Bereichseinteilung sieht.
http://www.vh-buchshop.de/media/upload/file/leseproben/143416MS.pdf
Rhabanus:
Willkommen im Kreis der "Fachbuchzitierer".
Übrigens..werden "Pumpenschächte" verkauft, die als obere Abdeckung Holzbretter haben können.
https://www.naturagart.de/shop/Teichtechnik/Pumpenschaechte-Filterstationen/
In der Beschreibung steht übrigens Abstand 2,5m vom Teich einzuhalten....aber vielleicht gibt es ja eine neuere Fassung der DINVDE 0100 702 mit anderen Bereichseinteilungen wo ich noch kein "Fachbuch" gefunden habe.
Pumpen sind "Betriebsmittel"...
Übrigens: Die DIN VDE 0100 702 regelt nur die Vorschriften zur Elektroinstallation..
Ein Filterkeller direkt am Teich ist nicht unzulässig. Es geht nur um die Abstände der Elektroinstallation zum Teich oder die bauliche Trennung.
Wenn z.B. ein Filterkeller 3m lang ist vom Teichrand aus gesehen, dann darf man innerhalb des Bereiches 1 (2m entfernt ab OK Wasser) keine 230 V installieren.
Aber von 2-3m erlaubt- unter Einhaltung weiterer Vorschriften.
So schwer ist das alles nicht.