Planungsphase Schwimmteich

AW: Planungsphase Schwimmteich

Hallo liebe Teichfreunde,

mittlerweile habe ich einen Galabauer gefunden, der mir die gröbste Arbeit abnimmt.
Meinen Antrag habe ich beim zuständigen Rathaus abgegeben. Meine Nachbarn um Zustimmung gebeten usw.
Heute bekomme ich jetzt einen Fragebogen vom Bauamt bekommen. Die möchen folgende Punkte geklärt haben:

Wie wird der Schwimmteich befüllt?
Wie wird das Wasser gereinigt (Chemikalien?)


Diese Punkte wären noch leicht zu beantworten. Aber.....

Wann und wie wird das Wasser des Teiches abgelassen? Hierzu wird ein Plan mit Grundstücksentwässerung benötigt.

Nun meine Frage: Wie soll ich darauf reagieren? Hat jemand ebenfalls so eine Anfrage gehabt?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß Spike
 
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Hallo Spike,

da Du selber schreibst Deine Familie hätte den Schwimmbereich gern clean, und ein intensiv (z.B. durch plantschende Kinder) zum schwimmen genutzter Teich für Fische eher Stress bedeutet teile ich die Meinung das Schwimmteich und Fische gut zusammen geht nicht.
Das gibt zusätzlichen Dreck der aus dem System muss und ist für beide Seiten Fische und Menschen eher nicht so ideal. Bei der von Dir geplanten größe gehören Koi schon mal auf gar keinen Fall in einen Schwimmteich.

Dem Bauamt würd ich folgendes schreiben: Teilwasserwechsel werden durch Nutzung des Gartenteichwassers als Gießwasser und entsprechende Nachfüllung mit Frischwasser realisiert.
Ein komplettes Ablassen des Teiches wird in der Regel nicht nötig sein, oder nur alle paar Jahre.
Dazu solltest Du den nächstgelegenen Abfluss im Plan vermerkt haben und einen Hinweis, wie Du das Wasser dahin befördern willst. Das sollte doch reichen ? Sonst frag beim Amt an. Die meisten Behörden sind heutzutage wirklich sehr bürgernah und hilfsbereit.

Viele Grüße und viel Spaß beim planen.

Wuzzel
 
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Meinen Antrag habe ich beim zuständigen Rathaus abgegeben.
Gruß Spike
:aua

Warum denn nur...

Die in deinem Bundesland gültige Bauordnung entspricht in etwa der meinigen.

Ich zitiere hier die von BW:
Entsprechend § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sind die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen entsprechend dem folgenden Anhang zu diesem Paragraphen verfahrensfrei:

43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,

67. selbstständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 300 m² Fläche haben,

69. Brunnenanlagen,

Jetzt weiss ich nicht was passiert wenn du deiner Behörde mitteilst das du dich entschieden hast ein verfahrensfreies Wasserbecken zu errichten.
 
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Hallo Peter,

hätte früher mit dir Kontakt haben sollen.
Habe leider Nachbarn, welche nicht ganz so einfach sind. Hätte keine Lust gehabt, dass ich mit denen Ärger bekomme. Deshalb der Gang zu Rathaus. Es hieß aber, kein Problem, ich soll den verfahrensfreien Antrag reingeben. Jetzt kommt einer der Herren auf die Idee mit dem Abwasser.
Werde jetzt schreiben, dass kein Abwasser anfällt. Mal schaun, was dann passiert.

Gruß Jürgen
 
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Der Beamte tut das was er tun muss und kennt. Er weiss das bei einem Pool mit viel Chemikalieneinsatz gearbeitet wird. Er will sicher sein das du diese nicht in die Kanalisation oder Umwelt entsorgen willst.
Ob er das Konzept und die Funktionsweise eines naturnahen Teiches sofort nachvollziehen kann ist nicht sicher.

Also arbeite ihm zu, das freut ihn.:cool:

Ich würde ihm gegenüber vortragen das keinerlei Chemikalien verwendet werden. Punktum.
Dein Teich wird ein Schwimmteich (das kennt er aus den in letzter Zeit immer öfter ausgestrahlten Berichten des Privatfernsehens zu dieser Thematik) aus ökologisch zertifizierter Teichfolie mit einer selbstregulierenden Bio-Klärzone.
Du kannst von Werner die Teichpflanzenliste downloaden. In der Spalte 'Klärpflanzen' kannst du nach denselben sortieren, entnimm ruhig 10...20 Arten und nenne sie den Beamten. Binsen und Seggen werden auch in biologischen Kläranlagen verwendet, so etwas müsste er kennen. Wenn du 20 Arten mit der deutschen und lateinischen Bezeichnung aufzählst -das ist ja Realitätsnah- dürftest du dich als Fachmann outen. :like:

Dann würde ich mich bei ihm für den Tipp mit der Abwasserbehandlung bedanken!
Natürlich lässt du den Teich nicht leer laufen (ein Schwerpunktthema ist entkräftet) aber bei reichlich Niederschlag brauchst du einen Überlauf. Tja, und hier hast du tatsächlich Planungsbedarf. Beispielsweise wäre eine Sickergrube möglich, wie groß weiss ich nicht. Wenn du ins öffentliche Abwassernetz ableiten willst kämen evt. Kosten auf dich zu. Da weiß der Beamte genauestens Bescheid. Frag ihn.

Vielleicht kannst du ihn sogar für einen eigenen Teich begeistern... :zwinker
 
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Hallo Peter,

werde deinen Rat befolgen und das Forum auf dem Laufenden halten. Drückt mir die Daumen!

Gruß
Jürgen:oki
 
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Hallo Jürgen, ich wünsche dir viel Erfolg bei den Behörden. Ich hatte ähnliche Genehmigungs probleme da die Sachbearbeiter auf den Ämtern mit einem Schwimmteich überfordert sind da sie meist mit den gleichen Formularen wie beim Hausbau abgewickelt werden. Meine Erfahrung war. Ich bin gleich zur Kreisverwaltung zu dem Entsprechendem Sachbearbeiter und habe mich dort erkundigt was er zum genehmigen braucht. Mit dieser Notiz und den erforderlichen Unterlagen bin ich dann zur Gemeinde und habe es dort eingereicht. Nach anfänglichem zögern kam dann der Komentar, ja wenn die Kreisverwaltung nicht mehr braucht dann ist das für uns auch ok. und nach 2 Wochen hatte ich meine Genehmigung. Zu dem Thema Überlauf hatte ich angegeben das Überlaufwasser versickert um den Teich herum auf meinem Grundstück und das Thema Abwasser war vom Tisch
Gruß Günter
 
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Hallo Günter,
hallo Peter,

war heut mit Gattin beim Bauamt. Der zuständige Herr war leicht irritiert, dass wir dort aufgekreuzt sind. Konnten ihn aber überzeugen, dass Abwassertechnisch alle O.K. ist. Die Sache ist vom Tisch und für ihn in Ordnung.
Gott sei Dank!
Danke für eure Ratschläge.

Gruß Jürgen
 
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Ich sag ja die Behörden sind heutzutage doch recht bürgernah.
Toll das das so geklappt hat.

Gruß
Wuzzel
 

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