AW: Hilfe Fischreiher war zu Besuch!
Hallo
mal eine Bemerkung zur Katzenliebhaberin.Ich finde es immer witzig das Katzenbesitzer von anderen Gartenbesitzern verlangen Tolleranz zu zeigen,während sie selbst bei dem Thema arrogant werden.Welch ein Aufschrei ging durch unsere Nachbarschaft als ich ihnen erzählte das auch Katzenbesitzer für die Schäden die Mieze verursacht haften müssen.
Beim "Fischfang" erwischt,wenn die Katze durch ein Foto oder direkt selbst zu Herrchen oder Frauchen gebracht wurde,ich zittiere:Wenn Mieze wiedererkannt wurde dann wird es eng.
Mieze darf nur noch unter Aufsicht an der Leine in den Garten, aber nicht mehr zum angeln.
1004 BGB lockt mit hohen Bußen
Unterlassungsanspruch Strafbewehrt.
Wenn ich mir den § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch durchlese, steht unter
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer
von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigen-
tümer auf Unterlassung klagen.